Im Juli hat der Bundesrat Änderungen im Baurecht beschlossen. Hiermit sollen Investitionen in die höheren Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio auch für nicht landwirtschaftlich privilegierte Betriebe möglich sein.
Der Gesetzgeber hat damit einige Forderungen der Wirtschaft umgesetzt. Zu begrüßen ist vor allem die Umsetzung der höheren Haltungsformen mit den bisher genehmigten Tierzahlen, sofern durch den Umbau keine stärkere Belastung des Außenbereiches zu erwarten ist und nachbarschaftliche Interessen nicht berührt werden.
Doch genau hier deuten sich aus Expertensicht aufwendige Genehmigungsverfahren an. Zudem sind die neuen Bestimmungen für Tierwohlställe nicht eindeutig genug und werden daher im Zweifel die Gerichte beschäftigen. -BRS-