Berlin will das Tierschutzgesetz verschärfen, um beim Kupierverzicht geltendes EU-Recht umzusetzen. Dabei sieht ein nicht offizieller Referentenentwurf vor, die Mäster stärker in die Pflicht zu nehmen. So sollen die Betriebe eine umfangreichere Risikoanalyse durchführen und nachweisen, dass sie die Ursachen von Schwanzbeißen beseitigen.
Außerdem soll das Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt werden, die Anforderungen an das Halten kupierter Tiere anpassen zu können. Neben weiteren Dokumentationspflichten möchte das Ministerium nämlich das vorgeschriebene Platzangebot für kupierte Tiere erhöhen. Unerheblich ist dabei, ob die Ferkel aus dem Ausland oder aus einem deutschen Betrieb stammen, der aufgrund eines Schwanzbeißgeschehens kupiert. Das würde eine tierschutzrechtlich verordnete Bestandsabstockung bedeuten.
Der aktuelle Entwurf erweckt den Anschein, dass nur durch ein größeres Platzangebot pro Tier Schwanzbeißen verhindert werden kann. Daher stellt sich die Frage, ob mit dieser Gesetzesinitiative nicht in erster Linie die Haltung kupierter Tiere unwirtschaftlich gemacht werden soll.-BRS-