Der Ernährungsausschuss des Bundestages hat Ende November den Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes angenommen. Die Neuregelungen betreffen insbesondere die Erfassung und Minderung des Antibiotikaverbrauchs. Künftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden.
An dem Regierungsentwurf gibt es jedoch scharfe Kritik. So kommt noch mehr Bürokratie auf die Tierärzte zu. Sie müssen künftig die Daten über Antibiotikaanwendungen an die Behörde melden. Die Tierhalter bestätigen lediglich die Richtigkeit der gemeldeten Daten.
Positiv hingegen ist, dass das zunächst angedachte direkte Verbot antibiotischer Wirkstoffgruppen aus Gründen des Tierschutzes nicht ins Gesetz aufgenommen worden ist.