Niedersachsen fördert weiter die Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit Ringelschwanz und hat den Entwurf für das diesjährige Antragsverfahren vorgestellt. Die neuen Regeln sollen ab Dezember dieses Jahres für den Förderzeitraum bis 2027 gelten.
So werden die Zielquoten von 80% (Ferkel) bzw. 70% (Mastschweine) an intakten Ringelschwänzen weiter Bestand haben. Die Unterschreitung führt aber nicht mehr sofort zu einer Aufhebung der Bewilligung.
Außerdem werden die Prämiensätze spürbar angehoben. So steigt die Grundförderung um 5 € auf 21 € je Mastschwein. Für ein unkupiertes Ferkel gibt es zukünftig 9 statt 5 €. Die Auslaufhaltung wird mit einer Zusatzförderung von 37 € je Tier in der Mast und 8 € je Aufzuchtferkel honoriert.
Da in der Vergangenheit sowohl Ferkelerzeuger als auch Mäster Probleme hatten, unkupierte Ferkel zu vermarkten bzw. zu bekommen, hat die LWK Niedersachsen zudem eine Ringelschwanzbörse unter www.lwk-niedersachsen.de/lwk-agrarmarkt eingerichtet.