Ende November einigte sich die EU auf eine Verschärfung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) ab 2030. Sie ist als das Grundregelwerk des Emissionsschutzes im Staatenbündnis zu verstehen. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb und die Überwachung von Industrieanlagen geregelt.
Entsprechend der neuen IED werden schweinehaltende Betriebe ab einem Schwellenwert von 350 Großvieheinheiten (GV) mit Industriekomplexen gleichgestellt. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung liegt die Grenze bei 380 GV. Verheerend ist, dass der allgemeine EU-Umrechnungsschlüssel für alle Schweine, ausgenommen Sauen und Ferkel unter 20 kg, einen Wert von 0,3 GV ansetzt. Der in Deutschland gebräuchliche KTBL-Schlüssel bewertet ein Mastschwein mit einem Gewicht zwischen 25 und 115 kg mit 0,13 GV.
Bislang liegen noch keine konkreten Regularien vor, welche technischen Maßnahmen zur Emissionsminderung von diesen Betrieben gefordert werden. Deutschland ist hier mit der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) bereits in Vorleistung getreten.-BRS-