Am Ende ging es doch viel schneller als erwartet. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde überraschend schon am 23. August 2023 im Bundesanzeiger verkündet. Landwirte müssen ihre betriebliche Haltungsform deshalb der zuständigen Behörde bereits bis zum 1. August 2024 melden. Wo gemeldet werden muss, ist derzeit unklar.
Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) hält das TierHaltKennzG für unausgegoren. „Es wurde gegen die Empfehlung der Wirtschaft verabschiedet, es gilt nur für Schweinefrischfleisch und kennzeichnet nur die Haltung während der Mast“, so BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer. Auch die Erhöhung der Platzvorgabe auf 12,5% gegenüber dem gesetzlichen Standard ohne Finanzausgleich hält der BRS für falsch.
Experten befürchten, dass das staatliche Haltungsformlabel weit weniger Bedeutung erlangen wird als von der Politik erhofft. Es fehle die Marketingstrategie und das Label sagt nichts über das Tierwohl und die Produktqualität aus.
Optimierungsbedarf sieht der BRS auch noch bei der zweiten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (Herkunftskennzeichnung). Zwar sehe das Papier die Kennzeichnung für gekühltes und frisches Fleisch vor. Weil Frischfleisch aber nur einen kleinen Marktanteil hat, müsse das Ministerium die Kennzeichnung dringend um den Außer-Haus-Verzehr und verarbeitete Ware erweitern.-BRS-