TA Luft: BImSch-Betriebe in der Pflicht

NRW hat einen Erlass zur TA Luft veröffentlicht. Die Eckpunkte erklärt Dr. Jochen Krieg, LWK NRW.

Was wird im Erlass zur TA Luft gefordert und wer ist betroffen?

Die Betriebe müssen jetzt nachweislich den Rohprotein- und Phosphorgehalt des Futters an den Nährstoffbedarf der Tiere anpassen. Die Vorgaben betreffen Anlagen, die nach der vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit der Verfahrensart G oder V gekennzeichnet sind. Darunter fallen z.B. Ställe mit mehr als 1.500 Mastplätzen.

Wie sollten Landwirte auf die Vorgaben reagieren?

Verpflichtend...