Berlin hat die Coronahilfen bis Ende des Jahres verlängert. Wie Schweinehalter profitieren können, zeigt ein Rechenbeispiel.
Klaus Kessing, ISN
Die Liquiditätslage ist auf vielen Schweinebetrieben extrem an-gespannt. Der drastische Verfall der Ferkel- und Schweinepreise hat tiefe Löcher in die Kassen gerissen. Wegen der existenzbedrohenden Lage fordern Fachverbände vehement finanzielle Hilfsmittel für die Schweinehalter.
Coronahilfe erreichbar
Pauschale Hilfsmittel lehnt Berlin weiter ab. Doch zumindest bei den Corona-hilfsgeldern hat die Politik reagiert. So wurde die sogenannte Überbrückungshilfe III für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 so angepasst, dass auch viele Schweinebetriebe sie erreichen können. Dies gilt ebenso für die Überbrückungshilfe III Plus, die den Förderzeitraum ab Juli 2021 abbildet. Dieser wurde aufgrund der anhaltenden Probleme jüngst bis Ende 2021 verlängert.
Das wichtigste Förderkriterium ist der Umsatz. So muss der Betrieb nachweisen, dass er in einem Monat einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% hatte. Als Referenz gilt der jeweilige Monat des Jahres 2019.
Die Coronahilfen beziehen sich auf die förderfähigen Fixkosten. Hierzu zählen u.a. Futter- und Tierarztkosten, Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Mietkosten für Maschinen, Zinsaufwendungen, Strom, Heizung, Wasser etc. Die Ab- schreibungen können bis mit zu 50% angesetzt werden. Personalkosten werden mit 20% als Fixkosten berücksichtigt, sofern kein Kurzarbeitergeld fließt.
Positiv ist, dass inzwischen auch das gesamte Schweinefutter bei den Fixkosten anerkannt wird. Denn das Futter schlägt aufgrund der enorm gestiegenen Preise besonders stark zu Buche.
Förderquote gestaffelt
Die Höhe der Coronahilfe ist gestaffelt. Ab 30% Umsatzrückgang werden 40% der förderfähigen Fixkosten ersetzt. Bei 50 bis 70% Umsatzeinbruch steigt der Fördersatz auf 60% und ab 70% Umsatzrückgang sogar auf 100% der förderfähigen Fixkosten. Wobei das Geld nicht zurückgezahlt werden muss.
Den Förderantrag muss der Steuerberater stellen. Er ermittelt die Höhe des Umsatzrückganges auf monatlicher Basis. Zudem muss er nachvollziehbar darlegen, dass der Umsatzrückgang auf die Coronapandemie zurückzuführen ist.
Die Einschränkungen im Außer-Haus-Verzehr und der Schweinestau inklusive hohe Lagerbestände gelten als Hauptargumente. Die ISN hat auf ihrer Homepage eine Argumentationshilfe für Steuerberater zusammengestellt.
Aktuell hat die Schweinehaltung neben Corona mit weiteren Problemen wie der ASP zu kämpfen. Doch die Politik signalisiert, dass man die Schweinehalter mit Coronamitteln unterstützen will.
Chancen für Sauenhalter
Erreichbar ist das Förderprogramm insbesondere für die Ferkelerzeuger. Denn sie haben ähnlich, wie in den letztjährigen Förderperioden, aktuell mit besonders hohen Einbußen zu kämpfen.
So zeigt eine Beispielkalkulation, dass ein 300er-Sauenbetrieb im August rund 40% niedrigere Umsätze hatte als im selben Monat des Jahres 2019. Das ermöglicht eine Förderquote von 40% der anrechenbaren Fixkosten. Bei anhaltend niedrigen Ferkelpreisen kann der Beispielbetrieb im September sogar die Schwelle von 50% Umsatzrückgang überschreiten. Dies erlaubt eine Förderquote von 60%.
Wie die Übersicht verdeutlicht, kann der Betrieb mit 300 Sauen im August gut 40000 € Fixkosten ansetzen. Bei 40% Förderquote ergibt sich eine Coronahilfe von gut 16000 €. Im September kann die Unterstützung aufgrund der höheren Förderquote noch höher sein.
In der Mast lag das Preisniveau im September mit 1,25 € mehr als 30% niedriger als im Referenzmonat des Jahres 2019. So könnten auch viele Mastbetriebe mehr als 30% Umsatzrückgang verzeichnen.
Grundsätzlich gilt, dass alle in einer Hand bzw. Familie liegenden Unternehmen als Verbund zu sehen sind. Umsätze z.B. aus Photovoltaik oder Biogas sind daher mit zu berücksichtigen.