TA Luft verschärft

Die Bundesregierung will den Ammoniak-Ausstoß der Tierhaltung stark senken.Vor allem BImSchG-Betriebe müssen höhere Auflagen zum Immissionsschutz erfüllen.

Fred Schnippe, SUS

Nach jahrelangem Gezerre hat Berlin Ende Juni die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Drei Monate nach der Veröffentlichung tritt sie in Kraft. Fachleute erwarten diesen finalen Schritt noch im laufenden Jahr.

Mit der TA Luft setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung um. So hat sich Deutschland im Rahmen der NEC-Richtlinie verpflichtet, den Ausstoß an Ammoniak bis zum Jahr 2030 um 29% zum Basisjahr 2005 zu senken. Die Landwirtschaft soll dabei mit 90% das Gros der Reduktion leisten.

Weniger Ammoniak

Die Novelle bringt für Schweinehalter mit größeren Ställen massive Verschärfungen. So nimmt das mehr als 500 Seiten starke Papier neben deutlich höheren Anforderungen für Neubauten erstmals bestehende Ställe ins Visier. Für viele nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlagen stehen erhebliche Anpassungen und Mehrkosten ins Haus.

Wegen der großen Tragweite hagelte es in den vergangenen Monaten Kritik von Fachleuten und Verbänden. Vor der finalen Abstimmung im Bundesrat gingen mehr als 300 Änderungsanträge zum Entwurf der TA Luft ein! Zahlreiche betrafen auch die Landwirtschaft.

Hierdurch kam es zwar noch zu Anpassungen. Etliche wichtige Forderungen für die Schweinehaltung wurden allerdings nicht berücksichtigt. Die Folge: Beim Immissionsschutz geht Deutschland in vielen Punkten deutlich über die Vorgaben in anderen EU-Ländern hinaus.

Tierwohlställe blockiert

Zunächst zu den sogenannten Schutzanforderungen der neuen TA Luft. Hierbei handelt es sich um Prüfwerte z.B. für Ammoniak bzw. die Stickstoffdeposition sowie Immissionswerte für Geruch, die an einem Standort relevant sind. Sie entscheiden insbesondere darüber, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist bzw. ob weitergehende, aufwendigere Untersuchungen erforderlich sind.

Bei den Schutzanforderungen ist für den Schweinebereich auch zu erwähnen, dass die angekündigten Erleichterungen für Tierwohlställe enttäuschen. Denn sie beschränken sich auf die Geruchsimmissionen kleinerer Mastställe mit Außenklima und Auslauf bis 500 Plätze, weil deren Belästigungspotenzial als geringer eingestuft wird.

Doch viele tierfreundliche Ställe weisen aufgrund der freien Lüftung bzw. des Außenklimas deutlich höhere Geruchsbelastungen im Nahbereich auf. Auch Ausläufe erzeugen mehr Belastungen.

Das heißt: Die neue TA Luft führt aufgrund ihrer starren Schutzanforderungen dazu, dass der Um- oder Neubau von Tierwohlställen an vielen Standorten blockiert bleibt. Mehr zu dieser Problematik lesen Sie in der SUS 3/2020 ab Seite 20.

Noch gravierendere Folgen hat die neue TA Luft im Bereich der Vorsorge. Hier geht es um technische Lösungen, um die Emission...