Tierwohlsiegel: Große Hürden

Etliche Schweinehalter wollen ihre Ställe für mehr Tierwohl umbauen. Doch im Baurecht und bei der technischen Umsetzung gibt es dicke Bretter zu bohren.

Fred Schnippe, SUS

Der politische Wille für mehr Tierwohl ist groß. Viele Schweinehalter würden den Weg mitgehen. Jedoch muss der finanzielle Ausgleich der Tierwohl-Maßnahmen sicher sein. Immerhin geht es um mehrere Milliarden Euro jährlich!

Sollte es der Politik gelingen, die Mittel bereitzustellen, ist die Kuh aber nicht vom Eis. So gibt es erhebliche rechtliche und technische Hürden. Sie können Tierwohlställe vielerorts blockieren.

Knackpunkt Baurecht

Zunächst zum Baurecht. Mit der Novelle des Baugesetzbuches haben 2013 viele Vorhaben im Außenbereich ihre Privilegierung verloren. Betroffen sind sogenannte gewerbliche Ställe, bei denen weniger als 50% des benötigten Futters selbst erzeugt werden kann.

Zwar besteht Bestandsschutz für Ställe, die vor 2013 gebaut wurden. Dieser kann jedoch wegfallen, wenn für den Umbau zum Tierwohlstall eine Genehmigung fällig wird. Dies kann schon der Fall sein, wenn z.B. zur Schaffung von Außenklima eine Stallwand geöffnet wird.

Hinzu kommt, dass die Behörden heute höhere Anforderungen an den Nachweis von Futterflächen stellen als vor zehn Jahren. Sie fordern u.a. deutlich längere Laufzeiten für Pachtflächen, die vielerorts nicht realisierbar sind. Wer seinen Bestandsschutz verliert, müsste für den Tierwohlstall mit der Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen. Dies ist aufwendig, teuer und bislang nur in Einzelfällen gelungen.

Hemmschuh Immissionsschutz

Neben dem Baurecht hat der Gesetzgeber den Immissionsschutz verschärft. Und bei genehmigungsbedürftigen Umbauten kommen auch die Immissionen erneut auf den Prüfstand. Ställe, die vor zehn Jahren hinsichtlich ihrer Belastungen durch Geruch und Ammoniak noch genehmigungsfähig waren, können unter heutigen Kriterien durchs Raster fallen.

Die Situation kann sich verschärfen, wenn in den letzten Jahren schützenswerte Gebiete um den Stall neu ausgewiesen wurden. Dies kann ein Biotop oder eine Wohnbebauung sein.

Hinzu kommt bei Ställen mit Außenklima oder Auslauf, dass statt einer Zwangslüftung in Teilen oder vollständig eine freie Lüftung zum Einsatz kommt. Dies vermindert die Möglichkeiten, die Abluft zielgerichtet abzuführen.

Stattdessen treten die Emissionen verstärkt im Nahbereich des Stalles auf. Außerdem weisen Tierwohl- bzw. Offen-ställe allein aufgrund der größeren Oberflächen höhere Emissionen auf. Das treibt die Abstände zu Wohnhäusern oder Biotopen zusätzlich in die Höhe und kann viele Tierwohlprojekte blockieren. Welche emissionsrechtlichen Probleme bei der Umrüstung zum Tierwohlstall im Detail auftreten können, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag ab Seite 20.

Um den Tierschutz nicht schon im Vorfeld abzuwürgen, will das BMEL ein sogenanntes...