Christoph Selhorst, Mäster aus Ascheberg
Im letzten Herbst ist bei uns im Nordwesten die Abnahme der Schweine ins Stocken geraten. Wir arbeiten eng mit einem Unternehmen aus dem Viehhandel zusammen. Zur Absicherung der Abnahme empfahl dieses eine vertragliche Vereinbarung.
Da auch bei uns die Schlachttiere nicht abflossen, gab es für mich keine wirkliche Alternative als in ein Vertragsmodell einzusteigen.
Jetzt ist der Stau aufgelöst und ich habe nicht das Gefühl, eine falsche Entscheidung getroffen zu haben. Verträge sind ja nicht grundsätzlich zu verteufeln, aber auch immer eine unternehmerische Entscheidung. Sie haben in der Regel gewisse Laufzeiten und können gekündigt werden.
Wir ITW-Mäster müssen uns ab Jahresmitte aktiv um die Vermarktung unserer Tierwohlschweine kümmern. Dafür ist eine schriftliche Vertragsvereinbarung mit fester Bindung zwar nicht zwingend notwendig. Doch die Liefervereinbarung bietet auf beiden Seiten eine gewisse Planungssicherheit.
Wichtig für mich ist ein enger Draht zum Vertragspartner und der Dialog, der von beiden Seiten offen gestaltet werden sollte.