Ab 2040 sollen in Österreich keine Schweine mehr auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen. Das beschloss der Nationalrat im Jahr 2022 im Rahmen einer Änderung des Tierschutzgesetzes.
Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung auf Antrag der Burgenländischen Landesregierung nun für nichtig erklärt. Die Richter halten die Übergangsfrist von 17 Jahren für deutlich zu lang. Dadurch hätten Betriebe, die neue Ställe bauen, erhebliche Wettbewerbsnachteile. Für Neuanlagen gilt das Vollspaltenverbot bereits seit Januar 2023.
Die Richter monieren außerdem, dass der Tierschutz bei einer derart langen Übergangsfrist zu kurz komme. Höhere Tierschutzstandards seien aber das Ziel der Änderung des Tierschutzgesetzes gewesen.
Die Regierung muss das Gesetz nun überarbeiten. Gibt es bis Ende Mai 2025 keine Einigung, greift das Verbot ab Juni kommenden Jahres.
Völlig unklar sind indes die Folgen der Entscheidung. Denn bislang gibt es keine endgültigen Konzepte, wie man Vollspaltenställe tiergerechter umbaut. Ideen soll das Projekt „Innovationen für bestehende Aufzucht-Mastställe für Schweine in Österreich“ (IBESt) bringen. Mit ersten Ergebnissen wird aber erst 2026 gerechnet.
Branchenvertreter wollen jetzt prüfen lassen, ob man gegen die Entscheidung juristisch vorgeht.