Als ein Teil des Regierungsprogramms „Aus Verantwortung für Österreich“, das mehrere Anpassungen bezüglich der Haltung und dem Transport von Tieren umfasst, werden ab 2040 unstrukturierte Vollspaltenböden in Schweineställen verboten. Bei Neu- und Umbauten sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bereits ab dem kommenden Jahr tabu.
Tierschützer hatten das Verbot seit Langem gefordert. Nun wird durch eine Novellierung des Tierschutzgesetzes und der Ersten Tierhaltungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben, dass die Schweine bis zu 20% mehr Platz, zusätzliches Beschäftigungsmaterial und strukturierte Buchten angeboten bekommen. Das bedeutet, die Buchten sind eingeteilt in Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung.