Gießen

[6] Keine schlechtere Leistung durch Gruppenhaltung im Deckzentrum

Die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt für Sauen vom Absetzen bis zur Besamung künftig eine nutzbare Bodenfläche von 5 m2/Tier vor. Nach dem Ablauf der Übergangsfrist 2029 wird die Gruppenhaltung nach dem Absetzen zur Pflicht. Sauen dürfen dann nur noch kurzfristig fixiert werden.

Wie sich die Gruppenhaltung im Deckzentrum auf Verhalten, Gesundheit und Fruchtbarkeitsleistungen auswirkt, hat die Uni Gießen in einem Versuch analysiert. Dieser fand in einem Besamungsabteil mit 18 Selbstfang-Besamungsständen in zweireihiger Aufstallung auf der Versuchsstation Oberer Hardthof statt. Der Laufgang bestand aus Betonspalten und war 2,5 m breit.

Nach dem Absetzen wurden 16 Sauen der Wochengruppe in das Abteil gestallt. Die Versuchsgruppe bestand aus sechs Sauen. Lediglich zur Besamung erfolgte eine Fixierung im...