Bio-Bauern dürfen nicht-ökologisches Eiweißfutter beimischen

Ausnahmeregelung für Mischfutterherstellerbetriebe: Bis zu 5 % Eiweißfutter nicht ökologischen Ursprungs dürfen wieder eingesetzt werden.

Seit 1.1.2022 schreibt die EU-Öko-Verordnung 100 % Ökofutter vor. Doch die Versorgungslage hat sich mit dem Krieg entscheidend geändert. Um möglichen Futtermittelengpässen entgegenzuwirken, sollen Bio-Geflügel- und Schweinehalter nun temporär nicht-ökologisches Futter beimischen dürfen. Bis zu fünf Prozent der Eiweißkomponenten im Futter von Bio-Geflügel und Bio-Schweinen dürfen dann nicht-ökologischer Herkunft sein. Diese Regelung gilt, bis sich die Versorgungslage grundlegend verbessert, längstens jedoch bis zum 31.12.2022 und vorbehaltlich weiterer Regelungen durch den Bund oder die EU-Kommission.

Einzelheiten enthält die Ausnahmeregelung des Laves Niedersachsen