Antibiotikamenge nach Brüssel melden

Schweinehalter müssen den Einsatz von Antibiotika ab 2023 auch der EU mitteilen.

Ab dem Jahr 2023 sind alle Mitgliedstaaten der EU laut Tierarzneimittelverordnung verpflichtet, die bei Tieren eingesetzten Mengen von antimikrobiellen Arzneimitteln zu erfassen und im darauffolgenden Jahr der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) mitzuteilen. Diese Pflicht liegt in der europäischen Gesetzgebung begründet. Hintergrund sind die zunehmenden Resistenzen potenziell pathogener Erreger gegenüber antimikrobiellen Stoffen, die für Menschen und Tiere ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen. Zur Vergleichbarkeit der Daten unter den einzelnen Mitgliedstaaten wurde eine Meldung auf Packungsebene festgelegt und daher muss unter anderem die Packungsgröße mit der jeweiligen Einheit bei der Verbrauchsmengenerfassung angegeben werden. Das BVL wird diese und weitere notwendige Parameter in regelmäßig aktualisierten Arzneimittellisten bereitstellen.
Für jedes Arzneimittel muss, wie auch im Anwendungs- und Abgabe-Beleg, unterschieden werden, ob es sich um eine Verschreibung, Abgabe oder Anwendung handelt. Denn auch die Mengen, die verschrieben werden, müssen entsprechend erfasst werden.

Die für die Verbrauchsmengenerfassung vorgesehene Datenbank kann allerdings erst nach abgeschlossener nationaler Gesetzgebung final angepasst und für die Datenerfassung verwendet werden. Eine Aufzeichnung der Verwendungsdaten muss jedoch ab dem 1. Januar 2023 erfolgen, da die gesetzliche Verpflichtung durch die europäische Gesetzgebung besteht. Ideal wäre daher, wenn die Datenerfassung und -speicherung bereits in der Praxissoftware mit den nötigen Datenfeldern erfolgen könnte. Als Hilfestellung könnten die vom BVL bereitgestellten Arzneimittelkataloge in der Praxissoftware hinterlegt werden.