Afrikanische Schweinepest: Aktualisierter Leitfaden zur Biosicherheit

Die Niedersächsische Arbeitsgruppe „Biosicherheit Schweinehaltung“ hat den Leitfaden zum Schutz vor dem Eintrag von Seuchen- und Krankheitserregern überarbeitet und an die EU-Vorgaben angepasst.

Die jüngsten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen haben deutlich gemacht, wie schnell das Virus über weite Strecken verschleppt werden und Hausschweinebestände infizieren kann. Den besten Schutz bietet das strikte Einhalten wichtiger Biosicherheitsmaßnahmen. Deshalb hat eine niedersächsische Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Uni Vechta, der TiHo Hannover, der Tierseuchenkasse Niedersachsen, des Laves, des Landvolks, der ISN und anderer Akteure den „Leitfaden Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben“ aktualisiert und an neue EU-Vorgaben angepasst.

Mehr Verantwortung für Tierhalter

Hintergrund: Das neue Tiergesundheitsrecht der EU, Animal Health Law (AHL), überträgt Tierhaltern und Tierärzten mehr Verantwortung beim Schutz des eigenen Nutztierbestandes vor biologischen Gefahren. Der Tierhalter muss über Kenntnisse zu Tiergesundheit und Tierseuchen verfügen und sich der Verbreitungsgefahren von Tierseuchen einschließlich Zoonosen bewusst sein. Maßnahmen zum physischen Schutz – u.a. Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Reinigung, Desinfektion – müssen durch ihn umgesetzt werden. Außerdem sind von ihm schriftlich fixierte Maßnahmenpläne zu erstellen, die Verfahren zur Seuchenprävention beschreiben.

Drei Sicherheitsstufen

Der aktualisierte Leitfaden unterscheidet dabei drei farblich differenzierte Sicherheitsstufen. Stufe I muss von allen Schweinehaltungen erfüllt werden. Sicherheitsstufe II gilt für alle Schweinehaltungen mit einem hohen Wert der zu schützenden Herde, Bestände mit spezifischem Gesundheitsstatus sowie Schweineherden, die eine bestimmte Größe aufweisen (siehe Anlage II der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung). Und Stufe III gilt für Betriebe in Sperrzonen I, II und III im Falle eines ASP-Ausbruchs.

Äußere und innere Biosicherheit

Entsprechend dieser Einteilung enthält der Leitfaden allgemeine Vorgaben für das Betriebsgelände (Schwarz-Weiß-Prinzip, Kadaverlagerung, Hygieneschleuse, Einfriedung, Schädlings- und Schadnagerbekämpfung). Darüber hinaus werden aber auch spezielle Auflagen für den Aufenthaltsbereich der Tiere, die Arbeitsabläufe sowie die Reinigung und Desinfektion beschrieben.

39 Seiten Checklisten

Ausführliche Checklisten (39 Seiten) helfen dem Landwirt die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im eigenen Betrieb zu überprüfen sowie bestehende Biosicherheitslücken aufzudecken und zu schließen. Ein separater und reichlich bebilderter Leitfaden zur Einfriedung ergänzt die Vorgaben zur Biosicherheit und gibt wertvolle Tipps, wie Schweinehalter den eigenen Tierbestand sowie das Futterlager vor unliebsamen Besuchern und Wildschweinen schützen können.

Beide Leitfäden sind online verfügbar und können kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden: