ASP-Ausbruch: Hunderte Betriebe von Restriktionen betroffen
In den Restriktionszonen gilt u. a. ein striktes Transport- und Beförderungsverbot für Schweine.
Angesichts des amtlich bestätigten ASP-Falles in einem Ferkelerzuegerbetrieb hat der zuständige Landkreis Emsland eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am morgigen Dienstag (5. Juli) in Kraft.
So wurde um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern gebildet. In dieser Zone liegen 31 Betriebe mit rund 28.950 Schweinen. In der Überwachungszone, die einen Umkreis von zehn Kilometern um den Seuchenbetrieb bildet, sind nochmals 151 Betriebe mit knapp 103.000 Schweinen ansässig. Damit sind von den Auflagen in beiden Restriktionszonen rund 182 emsländische Betriebe mit annähernd 131.000 Tieren betroffen. Hinzukommen noch 70 Schweinebetriebe mit mehr als 63.000 Tiere, die in die Ausläufer der Überwachungszone im Landkreis Grafschaft Bentheim fallen. Der Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen grenzt direkt an diese Überwachungszone an.
In den Restriktionszonen gilt eine Aufstallungspflicht für die Schweinetierbestände sowie ein Transport- und Beförderungsverbot für Schweine. Die Tiere, Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie ebenfalls Gülle einschließlich Mist und Einstreu dürfen nicht aus einem Bestand in dieser Zone verbracht werden. Darüber hinaus sind die tierhaltenden Betriebe aufgefordert, eine zusätzliche Überwachung ihrer Tierbestände durchzuführen und geltende Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Maßnahmen im Bereich der Restriktionszonen sind ab dem 11. Juli 2022 möglich.
Bereits am vergangenen Sonntag war der von der ASP betroffene Bestand in Emsbüren durch die GSV (Gesellschaft für Seuchenvorsorge Emsland-Grafschaft Bentheim GMBH) geräumt worden. Insgesamt etwa 280 Sauen und rund 1500 Ferkel des Zuchtbetriebs mussten getötet werden. In der laufenden Woche soll in der Schutzzone ein Falltiermonitoring in den dort ansässigen Schweine haltenden Betrieben eingerichtet werden. Hierzu sollen in Absprache mit dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie dem Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz entsprechende Probennahmeröhrchen für verendete Tiere an die Betriebe ausgegeben werden, mit denen Blut- und Tupferproben entnommen werden können. Der Start ist hier voraussichtlich für Donnerstag, 7. Juli, vorgesehen. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Wildschweinmonitorings um den Ausbruchsbetrieb gemeinsam mit der Jägerschaft erörtert. Wie das Virus in den betroffenen Betrieb gelangen konnte, steht bislang noch nicht fest.
Mehr zu dem Thema