ASP in Niedersachsen: Weitere Schlachtungen noch in dieser Woche?

Die Verhandlungen zwischen Schlachtern, Verarbeitern, dem LEH und den Landesbauernverbänden laufen auf Hochtouren.

Es war ein erster Schritt, ein wichtiges Signal, dass am vergangenen Freitag im Schlachthof Manten am Niederrhein die ersten 1.800 überschweren Mastschweine aus der ASP-Überwachungzone im Emsland geschlachtet werden konnten. Doch jetzt müssen dringend weitere Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten gefunden werden. Denn Woche für Woche erlangen im Restriktionsgebiet rund um das Seuchengehöft in Emsbüren weitere 6.500 bis 7.000 Schweine die Schlachtreife. Und die frei werdenden Mastplätze werden dringend für Mastläufer benötigt, denn auch in den Ferkelaufzuchtställen wird es immer enger.

Derzeit laufen die Gespräche, wann wo geschlachtet werden kann, zwischen Schlachtunternehmen, Verarbeitern und dem Landvolk Niedersachsen sowie dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsband (WLV) auf Hochtouren. Im Moment deute vieles darauf hin, dass am kommenden Freitag (5.08.22) bei Manten eine weitere Tagesschlachtung erfolgen könnte, erfuhr top agrar aus gut informierten Kreisen. Und die Westfleisch wolle in Kooperation mit dem Sauenschlachthof Uhlen im nordrhein-westfälischen Lengerich ab nächster Woche einige hundert Schweine aus der Überwachungszone abnehmen. Die Kapazitäten des mittelständischen Unternehmens seien jedoch begrenzt. Mit weiteren Schlachtunternehmen sei man in Verhandlungen.

Das Problem ist nach wie vor die weitere Verarbeitung. Denn das Fleisch von Schweinen aus der Überwachungszone muss nach den Vorgaben der EU auf 70 °C erhitzt werden, bevor es frei handelbar ist. Dosenfleischhersteller, die dafür in Frage kommen, gibt es kaum noch. „Auf diese Weise würden sich – verteilt auf mehrere Wochen - ohnehin nur einige hundert Schlachtköper verwerten lassen, aber nicht 540 t Schweinefleisch pro Woche“, äußerte Vermarktungsexperte Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW gegenüber top agrar seine Zweifel.

Aber auch für die Kochschinken- und Brühwurstherstellung seien 70 °C zu viel, berichten Experten. Derzeit werde fieberhaft ausprobiert, welche Verarbeitungsprodukte eine Erhitzung bei 70 °C vertragen. Und dann muss der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) den Verarbeitern noch fest zusagen, dass er die so erzeugten Produkte auch tatsächlich abnimmt. Der LEH halte sich hier aber noch bedeckt.

Fest steht jedoch: Die Schweine schlachten und die Hälften im Froster zwischenparken, wie dies in der letzten Woche geschah, ist keine dauerhafte Lösung. Denn in den Frostern lagern zum Teil noch Hälften, die aus den Restriktionsgebieten in Brandenburg und Sachsen stammen und in Kellinghusen geschlachtet wurden.

Alles in allem führt die Abnahme von Schweinen aus der Überwachungszone für die Schlachter und Verarbeiter zu einem erheblichem Mehraufwand und Mindererlösen. Was für die Tiere bezahlt werden kann – wenn überhaupt – könne erst dann gesagt werden, wenn man Gewissheit habe, zu welchen Produkten das Fleisch verarbeitet werden könne, und klare Zusagen, wer die Verarbeitung übernimmt und wie sich der LEH verhält.

Doch wer entschädigt die unverschuldet von den Restriktionsmaßnahmen betroffenen Schweinehalter für ihre finanziellen Einbußen? Die Tierseuchenkasse ist dafür nicht zuständig. Viele Landwirte hoffen auf die Ertragsschadenversicherung, sofern sie eine abgeschlossen haben. Inzwischen werden aber auch die Rufe lauter, dass das Land Niedersachsen zumindest einen Teil zwischenfinanzieren müsse. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) fordert eine Härtefallregelung wie bei den Coronahilfen. Denn auch hier handelt es sich um staatlich angeordnete Quarantänemaßnahmen.

Die ISN appelliert darüber hinaus an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, bei der ASP-Bekämpfung endlich die Zügel in die Hand zu nehmen. Er müsse für eine länderübergreifende Koordination und eine finanzielle staatliche Unterstützung der finanziell in Not geratenen Betriebe sorgen. Wie man so etwas macht, zeige das Beispiel Italiens. Dort sollen Unternehmen in Schweinesektor finanzielle Hilfen für wirtschaftliche Schäden durch die ASP erhalten. Vergangene Woche hat Italiens Landwirtschaftsminister Stefano Patuanelli einen entsprechenden Erlass zur Einrichtung eines Fonds unterzeichnet, der mit 25 Mio. € ausgestattet ist.

Die ISN fordert von Landwirtschaftsminister Özdemir aber auch, dass er sich in Brüssel dringend für eine Fristverkürzung der ASP-Restriktionen von 90 auf 60 Tage stark machen müsse. Die Voraussetzungen dafür sehen nicht schlecht aus. Die Umgebungsuntersuchungen in der Schutz- und Überwachungszone rund um Emsbüren sind abgeschlossen. Alle klinischen und serologischen Untersuchungen lieferten keinen Hinweis auf eine mögliche Virusverschleppung, bestätigte Dr. Hermann Kramer, Kreisveterinär im Landkreis Grafschaft Bentheim, gegenüber top agrar. „Unser nächstes Ziel ist, die 3-km-Schutzzone rund um Emsbüren aufzuheben, damit in diesem Gebiet die gleichen, etwas moderateren Restriktionen gelten wie in der Überwachungszone", so Kramer.

Derzeit bereiten die beiden betroffene Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium in Hannover den Antrag auf Fristverkürzung vor. Anschließend stimmen sich das BMEL und Hannover ab, wann der Antrag an die EU-Kommission weitergeleitet wird.


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