ASP: Sperrzone III fällt für zwei Landkreise

In Spree-Neiße und Märkisch-Oderland gibt es Lockerungen bei der Vermarktung von Schweinen aus dem ASP-Krisengebiet.

Die EU-Kommission hat die wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichteten Sperrzonen III in zwei Brandenburger Landkreisen aufgehoben. Da es in Spree-Neiße und Märkisch-Oderland in den vergangenen drei Monaten keine weiteren Ausbrüche in Hausschweinbeständen gegeben habe, seien sie zu Gebieten der Sperrzone II herabgestuft worden, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Freitag mit. Zuvor war die Änderung im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Vermarktung der Tiere aus acht gewerblichen Betrieben mit insgesamt rund 31.500 Schweinen werde damit erleichtert, heißt es weiter.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte im Ständigen Ausschuss der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) die Aufhebung der Sperrzone III in Brandenburg und Sachsen nach drei Monaten anstelle von zwölf Monaten beantragt. Die anderen europäischen Mitgliedstaaten hatten der Verkürzung dem Bundesministerium zufolge zugestimmt. Die Schweinepest wurde Mitte Juli erstmals in Brandenburg bundesweit in Hausschweinbeständen festgestellt. Danach musste laut EU-Verordnung um die Fundorte die Sperrzone III eingerichtet werden. Schlachthöfe sind meist nicht bereit, Tiere aus der Zone zu schlachten, da die Vermarktung des Fleisches an Bedingungen gebunden ist.


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