Baden-Württemberg hält an ASP-Sperrzonen fest​ ​

Die ASP-Bekämpfungsmaßnahmen laufen erstmal bis zum 25.8.2022.

Obwohl nach den jüngsten Fällen im Emsland und der Uckermark bisher keine weiteren Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verzeichnet wurden, bleiben Landwirte und Behörden in Alarmstimmung. Dies gilt auch für Baden-Württemberg, wo es Ende Mai zu einem Ausbruch im Landkreis Emmendingen gekommen war. Die EU-Kommission erteilte vergangene Woche einer Laufzeitverkürzung der dortigen Sperrzonen mit Hinweis auf die aktuelle Seuchenlage in Deutschland eine Absage. Somit gelten hier die ASP-Bekämpfungsmaßnahmen weiterhin bis zum 25. August 2022. Laut Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk sollen darüber hinaus die Kontrollen in Auslauf- und Freilandhaltungen von Hausschweinen landesweit intensiviert werden. Neben der Probennahme im Rahmen der klinischen Untersuchung des Schweinebestandes liege ein Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Der Minister riet allen Schweinehaltern, diese im Vorfeld zu überprüfen und dafür auch die kostenlosen Beratungsangebote der landeseigenen Biosicherheits-Teams in Anspruch zu nehmen. Unterstützung bei der Verbesserung der Biosicherheit verspricht auch ein Leitfaden, den die Universität Vechta vergangene Woche zusammen mit dem niedersächsischen Landvolkverband unter „https://landvolk.net“ veröffentlicht hat. Der unter Federführung von Dr. Maria Gellermann und Dr. Barbara Grabkowsky von der Uni Vechta entstandene Leitfaden „Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU“ fasst die aktuelle Rechtslage zusammen und bietet Checklisten, an denen sich die Betriebe orientieren können. Darüber hinaus bietet die ASP-Risikoampel der Universität Vechta mit einem Online-Tool unter „https://risikoampel.uni-vechta.de“ schnelle Unterstützung bei der Einschätzung zum Risikostatus des eigenen Betriebs. AgE


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