Endspurt: Bis Freitag Meldepflichten erledigen

Bis zum 14. Juli müssen Schweinehalter die Meldungen an die HI-Tier und die Antibiotikadatenbank durchführen.

Bis zum 14. Juli müssen Schweinehalter die Meldungen an die HI-Tier und die Antibiotikadatenbank erledigen. Hier ein Überblick:

1. Bestandsveränderungen an die HI-Tier

Bis zum 14. Juli müssen Schweinehalter sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d.h. vom 01. Januar bis 30. Juni 2023 übermitteln. Den Meldebogen für das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) finden Sie online unter www.hi-tier.de.

Bei mehreren Standorten bzw. HIT-Nummern muss die Meldung für jede Nummer separat erfolgen. Ist nach Ablauf der Meldefrist keine Meldung bei den Veterinärämtern eingegangen, wird ein Ordnungsgeld fällig.

2. Antibiotika-Datenbank: Nur noch Tierärzte dürfen Verbrauch melden!

Zusätzlich müssen Schweinehalter bis zum 14. Juli 2023 ihren Tierbestand bei der staatlichen Antibiotika-Datenbank (TAM) angeben. Ebenso alle Bestandsveränderungen – auch verendete oder notgetötete Tiere. Der Meldezeitraum bezieht sich ebenfalls auf den 1. Januar bis 30. Juni 2023.

Ausnahme: Hat eine Nutzungsart...


Mehr zu dem Thema