Rückblick: Drei Jahre ASP in Sachsen
Trotz sinkender Fallzahlen bleibt die Seuchenbekämpfung eine große Herausforderung.
Das Bundesland Sachsen kämpft inzwischen seit drei Jahren gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) an. Am 31. Oktober 2020 wurde im Landkreis Görlitz ein Wildschwein erlegt, dass mit der gefährlichen Tierseuche infiziert war. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) hat anlässlich dieses Jahrestages auf die vergangenen Jahre der intensiven ASP-Bekämpfung im Freistaat geblickt und dabei nochmal eindringlich davor gewarnt, den Seuchenzug als gestoppt zu betrachten.
Denn aktuell geht zwar die Zahl der aktiven ASP-Fälle zurück und die Seuche konnte auf die drei Landkreise Görlitz, Bautzen und Meißen eingeschränkt werden. Zudem wurde bislang ein Übertreten auf einen Hausschweinbestand erfolgreich verhindert. Doch dem vorausgeht ein immenser Aufwand für die Behörden, die Landwirte, die Jäger und weitere Beteiligte. Angefangen beim Bau von Zäunen, durch Suche und Bergung von Kadavern, intensiver Bejagung des Schwarzwilds und der strikten Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben.
Aus diesem Grund setzt sich das Sozialministerium sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EU-Kommission für eine finanzielle Unterstützung der von der ASP betroffenen Bundesländer ein. Allein Sachsen hat in den Jahren 2020 bis 2022 rund 30 Mio. € für die Bekämpfung der Tierseuche zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 sind dafür nochmal 30 Mio. € veranschlagt.
Ein nicht unerheblicher Teil des Geldes fließt z. B. in den Zaunbau. Um die Bewegungsfreiheit des Schwarzwilds einzuschränken, wurden rund 788 km Festzaun und 71 km mobile Wildabwehrbarriere errichtet. Weitere 108 Kilometer Festzaun werden gerade gebaut. Die Gesamtfläche der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) beträgt aktuell 5.506 km².
Außerdem warb die sächsische Staatsministerin Petra Köpping mehrfach in Berlin und Brüssel für eine neue Strategie der ASP-Bekämpfung. Nach wie vor hat ein Ausbruch der Krankheit massive Konsequenzen für die Schweinehalter im Seuchengebiet, auch wenn ausschließlich die Wildschweinpopulation betroffen ist.
Ziel des Sozialministeriums ist es, einerseits den Fokus auf die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um auch weiterhin einen Viruseintrag in Schweine haltende Betriebe zu verhindern. Andererseits sollte auf dieser Basis der momentan im EU-Recht verankerte Automatismus der Kopplung von umfangreichen Beschränkungen im Hausschweinebereich an das Auftreten der ASP im Wildschweinebereich aufgehoben werden.