Fristende: Umbaukonzept jetzt einreichen!

Bis zum 9. Februar muss jeder Sauenhalter seinem Veterinäramt ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen.

Jeder deutsche Sauenhalter ist verpflichtet, seinem Veterinäramt bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorzulegen. Oder er muss verbindlich erklären, dass er im Februar 2026 endgültig aus der Sauenhaltung aussteigt. Wer dies verpasst, läuft Gefahr, dass die eigentlich bis zum 9. Februar 2029 geltende Übergangsfrist für den Umbau des Deckzentrums um drei Jahre verkürzt wird!

Inzwischen haben bereits etliche Veterinärämter die Sauenhalter in ihrem Zuständigkeitsbereich angeschrieben und eine frühere Frist gesetzt. Das soll den Landwirten helfen, Fristüberschreitungen zu vermeiden. Zudem ergibt sich dadurch zeitlicher Spielraum, falls es noch Nachfragen gibt. Rechtlich entscheidend ist jedoch die gesetzliche Frist, also der 9. Februar 2024.

Jeder, der noch nicht sicher ist, ob er die Sauenhaltung bis 2026 aufgibt, sollte dennoch unbedingt ein Umbaukonzept einreichen! Zumal das abgegebene Konzept nicht verbindlich ist. Es kann später noch angepasst bzw. korrigiert werden.