Merkblätter zur Kastration unter Isofluran-Narkose

Wichtige Hilfen zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose: Zwei Merkblätter stehen zum Download bereit.

Die Narkose von unter acht Tage alten männlichen Ferkeln mit Isofluran zur Kastration ist grundsätzlich dem Tierarzt/der Tierärztin vorbehalten. Seit 17.01.2020 können Landwirte und andere Personen einen Sachkundenachweis erwerben, um die Betäubung selbst durchführen zu dürfen. Hierzu sind zunächst ein mindestens 12-stündiger anerkannter Lehrgang und eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Daran schließt sich eine Praxisphase unter Anleitung eines Tierarztes und eine praktische Prüfung an. Der Sachkundenachweis wird nach bestandener Prüfung vom zuständigen Veterinäramt auf Antrag erteilt.

Die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV AGT) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das auflistet welche Fähigkeiten „sachkundigen Personen“ vermittelt werden sollen, sowie eine Muster-Bescheinigung, die für die Anmeldung zur praktischen Prüfung nötig wird.

Die DLG bietet ebenfalls ein umfangreiches Merkblatt zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose an. Hier findet sich neben Informationen zum Verfahrensablauf und zu bereits zugelassenen Geräten auch Managementhinweise, ökonomischen Aspekte und vor allem eine Checkliste zur Arbeitsplatzvorbereitung.

Dokument der Arbeitsgemeinschaft Tierschutz:

DLG-Merkblatt 454


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