Otte-Kinast hält Ausstiegsprämie für falschen Weg

Die Ministerin fürchtet, dass die Produktion dadurch nur ins Ausland verlagert werden würde.

Angesichts der schwierigen Lage der Schweinehalter und eines drohenden Strukturbruchs sind die Forderungen nach einem Ausstiegsprogramm für Betriebe, wie es das in den Niederlanden gibt, auch in Deutschland laut geworden. Wenig davon hält jedoch Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünenfraktion erklärte die Ministerin am vergangenen Donnerstag im Landtag, dass eine Umstrukturierungs- beziehungsweise Ausstiegsprämie nach erster Prüfung beihilferechtlich nicht machbar sei. Zudem könne sie, je nach Ausgestaltung, viele Mitnahmeeffekte begünstigen. Außerdem entfalte diese keine marktstabilisierende Wirkung.

„Wenn die Schweinebestände durch isolierte Maßnahmen in Deutschland oder Niedersachsen verringert werden, führt das nur dazu, dass das Fleisch aus anderen Ländern auf die deutschen Märkte drängt“, so die Ministerin. Sie verwies dabei auf die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), nach denen „eine reine Ausstiegsprämie lediglich zur Verlagerung der Erzeugung ins Ausland führen wird“. Diese Auffassung vertrete übrigens auch der Bund und die gesamte deutsche Agrarökonomie. Das Ausstiegsprogramm in den Niederlanden könne auch nicht als „leuchtendes Bespiel“ dienen, sagte Otte-Kinast. Bei den Nachbarn verhindere die Stickstoffquote, dass beim Ausstieg eines Schweinehalters nicht andere sofort in die Produktion einstiegen. „Eine solche Quote gibt es in Deutschland nicht und wird es auch nicht geben“, betonte die Ministerin. Über die von der ISN vorgeschlagene Zukunftsprämie, um vorrangig die weiter aktiven Schweinehalter finanziell zu unterstützen, sei noch nicht entschieden.

Um den in Existenznot geratenen Schweinehaltern kurzfristig unter die Arme zu greifen, hätten die Finanzämter das rechtliche Instrumentarium, um einzelfallbezogen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen, Stundung oder Erlass von Steuerforderungen zu helfen, erklärte Otte-Kinast. Schweinehalter könnten auch von der Corona-Überbrückungshilfe III profitieren, wenn sie durch die Pandemie Einbußen erlitten hätten. Aus- und umstiegswillige Betriebe hätten zudem die Möglichkeit, auf bestehende Fördermaßnahmen wie die Umstellungsprämie für den ökologischen Landbau, die Umnutzungen im Rahmen der Dorferneuerung und Basisdienstleistungen zurückzugreifen, wenn das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig sei. Das gelte auch für geförderte Investitionen in tierfreundliche Schweineställe - Neubauten oder Umbauten, über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Das wichtigste aber sei, „dass das Konzept der Borchert-Kommission oberste Priorität für die neue Bundesregierung hat und nun zügig und vollumfänglich umgesetzt wird“, betonte die CDU-Politikerin. AgE