Schweinestau: QS und ITW lassen Ausnahmen zu

Für ein zu geringes Platzangebot gelten bei QS und der ITW in der aktuellen Notsituation Ausnahmeregelungen.

Schweinehalter, die ihren Tieren derzeit kein vorschriftsmäßiges Platzangebot bieten können, verlieren ihre QS-Zertifizierung nicht. Auch das Siegel der Initiative Tierwohl (ITW) geht Ihnen in der aktuellen Situation nicht verloren.

Kann ein Kontrolleur feststellen, dass der erhöhte Tierbesatz eindeutig aus der Corona- oder ASP-Krise resultiert, wird dies in der aktuellen Situation nicht negativ bewertet. QS- beziehungsweise ITW-Kriterien wie das Platzangebot oder das Verhältnis zwischen Tier- und Tränkeplätzen werden Ihnen nicht negativ angerechnet. Auch erlauben QS und die ITW für die Zeit der Corona-Ausnahmesituation, Schweine in kurzfristig angemieteten Ställen oder in Ersatzgebäuden unterzubringen. Dabei muss die korrekte Versorgung der Tiere und der Tierschutz gewährleistet sein.

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH empfiehlt, für Kontrollen eine plausible und schriftliche Erklärung vorzuhalten. Wir begrüßen den Schritt der QS Qualität und Sicherheit GmbH und der Initiative Tierwohl, den Landwirten in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit mit diesen Ausnahmen entgegenzukommen.


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