SUS 3/2017

Neues Düngerecht: Beim Futter gegensteuern

Nach mehrjährigem Tauziehen haben Bund und Länder Ende März die Neufassung des Düngerechts beschlossen. Die Änderungen sind Anfang Juni in Kraft getreten, sodass sie bereits zur nächsten Bestellung im Herbst greifen. Die Novelle der Dünge-Verordnung spitzt die Gülle-Problematik zu. Denn es greifen höhere Ausscheidungswerte und es darf weniger gedüngt werden. In der Mast kann der Bedarf an Gülleflächen um bis zu 12 % steigen. Und Ferkelerzeuger mit großen Würfen müssen u. U. mehr als 20 % an zusätzlichen Gülleflächen bereitstellen. Auf Böden mit hoher P-Versorgung wird die Düngung noch stärker begrenzt. Nährstoff-reduziertes Futter kann die Folgen des neuen Düngerechts abpuffern.

Den vollständigen Bericht lesen Sie in der SUS 3/2017 ab Seite 10.