BW: 40 % Förderung für Tierwohl und Klimaschutz

Die Förderung kann in Baden-Württemberg z. B. für die Nachrüstung von Abluftfiltern oder Güllebehälterabdeckungen beantragt werden.

Im baden-württembergischen Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden ab diesem Jahr weitere spezifische Förderangebote zur Verbesserung des Tierwohls und zur Emissionsminderung angeboten. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart am vergangenen Mittwoch hingewiesen. Nach Angaben des Agrarressorts können künftig „Spezifische Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz“ (SIUK-Maßnahmen), die nachträglich in bestehende Anlagen oder direkt in Neubauten integriert werden, mit bis zu 40 % bezuschusst werden. Darunter fallen beispielsweise Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Güllekühlungen oder auch die Abdeckung bestehender Güllelagerstätten. Bei Einhaltung der Premiumanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung werde eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderung von 40 % gewährt. Wichtig für die landwirtschaftlichen Betriebe sei, dass künftig vor jeder geförderten Investition im Rahmen des AFP eine dem Investitionsziel angepasste Beratung durchgeführt werden müsse. Wie Hauk berichtete, wurden im Kalenderjahr 2021 im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung für insgesamt 250 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 166 Mio. € Zuwendungen in Höhe von rund 34,2 Mio. € bewilligt. Beim überwiegenden Anteil der geförderten Investitionen habe es sich um besonders tiergerechte Stallbauvorhaben des Rinder-, Schweine- und Geflügelsektors gehandelt. AgE


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