Unsere Autorin: Nadine Keuter, Erzeugerring Westfalen
Seit der Veröffentlichung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und den Ausführungshinweisen Anfang 2021 haben die Sauenhalter eine Frist vor Augen. Ab dem 9. Februar 2029 gehört die Einzelhaltung im Deckzentrum der Vergangenheit an und die Sauen müssen wie im Wartebereich in Gruppen gehalten werden. Nur für die Rauschekontrolle bzw. Besamung sowie medizinische Behandlungen bleibt eine Fixierung im Kastenstand erlaubt.
Zudem sehen die neuen Vorgaben vor, dass jeder Sau vom Absetzen bis zum Belegen 5 m2 frei nutzbare Fläche zur Verfügung stehen. Diese Kombination aus Gruppenhaltung und stark erhöhten Platzangebot, wird auf vielen Betrieben einen umfangreichen Umbau des Deckzentrums erfordern. Für Neubauten gelten die neuen Gesetze bereits heute.
Erste Frist bis Februar 2024
Auch wenn das Jahr 2029 noch in weiter Ferne erscheint, duldet dieses Thema keinen Aufschub. Denn die Veterinärbehörden haben jüngst einige Sauenhalter angeschrieben und daran erinnert, dass bereits in gut sechs Monaten die erste Frist der Gesetzesnovellierung abläuft. Bis zum 9. Februar kommenden Jahres müssen die Betriebe nämlich ihrer zuständigen Behörde ein Konzept vorlegen, wie sie ihr Deckzentrum umbauen wollen (siehe Übersicht 1).
Allerdings sind die Anforderungen zumindest für diesen ersten Schritt übersichtlich. So müssen neben einer kurzen, unverbindlichen Beschreibung der geplanten Baumaßnahme z. B. noch Angaben zum Tierbestand gemacht werden.
Alternativ zum Umbaukonzept können die Betriebe einen deutlich drastischeren Schritt gehen und im kommenden Februar ihren Ausstieg aus der Sauenhaltung erklären. Wer diesen Weg wählt, muss bis zum 9. Februar 2026 die Produktion einstellen – und zwar endgültig!
Auch für die umbauwilligen Betriebe ist dieser zweite Stichtag wichtig. Denn um die Übergangsfrist bis 2029 nutzen zu können, müssen sie bis Anfang 2026 die Einreichung eines entsprechenden Bauantrages belegen. Wer dem nicht nachkommt, darf ebenfalls keine Sauen mehr halten. Ausgenommen davon sind Betriebe, die für den Umbau keine Baugenehmigung benötigen.
Ähnlich hart greift die finale Frist am 9. Februar 2029. Wer bis dahin nicht umgebaut hat, muss die Sauenhaltung einstellen. Nur in nicht selbstverschuldeten Härtefällen gibt es eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2031. Darunter fällt zum Beispiel die verzögerte Erteilung der Baugenehmigung.
Deutlich mehr Platz je Sau
Bis zum Fristende sind also einige Zwischenetappen zu absolvieren und wer noch nicht in die Planungen eingestiegen ist, sollte dies nun dringend tun. Dabei steckt der Teufel wie so oft im Detail. Besonders wichtig ist die neue Vorgabe von 5 m² uneingeschränkt nutzbarer Fläche je Sau. Denn davon müssen 1,3 m2 als Liegefläche mit einem maximalen Perforationsgrad von 15 % ausgestaltet sein. Und entgegen aktueller Gesetzeslage wird der Platz unter dem Trog und den Trenngittern nicht mehr mitgerechnet.
Das wird die Platzsituation in den Bestandsgebäuden ähnlich zuspitzen wie der Umstand, dass die neuen Vorgaben für alle Altersklassen gelten. So hat ein Zuchtläufer ab einer Woche vor der geplanten Belegung denselben Platzanspruch, wie eine Altsau. Auch Schlachtsauen sind in der zumeist sehr kurzen Zeitspanne vom Absetzen bis zum Abtransport auf 5 m² zu halten. Nach der Belegung gelten für die Sauen indes die Haltungsvorgaben für den Wartestall.
In den Ausführungshinweisen steht zudem, dass für 5 % der in Gruppe laufenden Tiere Krankenbuchten bereitzuhalten sind. Allerdings ist nicht vorgeschrieben, dass es sich um Einzelbuchten handeln muss. Je nach Schwere der Erkrankung können sich also mehrere Tiere eine Bucht teilen.
Entscheidend ist, dass jeder Sau etwa 4 m2 Platz angeboten wird und sie sich ungehindert umdrehen kann. Des Weiteren wird für erkrankte oder fußlahme Tiere eine weiche Unterlage gefordert. Wobei in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des Tieres die Bucht sowieso mit einer geeigneten Einstreu, z. B. Stroh oder Sägemehl, ausgelegt sein sollte. Idealerweise sind die Genesungsbuchten dem Deckzentrum angegliedert oder dort integriert. Das bietet arbeitswirtschaftliche Vorteile und separierte Tiere können den Kontakt zur ihrer Gruppe halten.
Alte Aufstallung oft im Weg
Um den neuen Platzvorgaben gerecht zu werden, gibt es mehrere, teils sehr betriebsindividuelle Lösungen. Fakt ist: Die Anforderungen, in einem bestehenden Deckzentrum mit klassischer, beidseitiger Kastenstandaufstallung umzusetzen, dürfte schwierig sein. Ausgehend von dem gängigen Kastenstandmodell mit einer Länge von 2 m und einer Breite von 0,70 m (lichtes Maß 0,66 m) ergibt sich zwar bei entsprechendem Perforationsgrad eine Liegefläche von 1,32 m2. Zwischen den Kastenständen wird es aber oft eng, weil meist nur auf genügend Platz zum Umtreiben geachtet wurde.
Liegt unter solchen Vorzeichen der Abstand zwischen den Reihen bei nur 2,50 m und jede Reihe umfasst z. B. 38 Stände, stehen in einem voll belegten Deckzentrum jeder Sau zwischen den Ständen nur eine Fläche von 0,88 m² zur freien Verfügung. Nimmt man die Liegefläche hinzu, wird lediglich ein Platzangebot von 2,2 m² erreicht. Außerdem fällt es in einem solchen Aufstallungskonzept schwer, Strukturelemente, wie z. B. Ruhezonen oder Duschen, zu platzieren.
Umbau in bestehender Hülle
Vorausgesetzt, das beispielhafte Deckzentrum mit 76 Kastenständen soll ohne bauliche Erweiterung auf die neuen Gesetzesvorgaben getrimmt werden, bleibt im Grunde nur die Option, einen Teil der Kastenstände auszubauen. Allerdings ist mit dieser Umbaulösung unweigerlich eine Bestandsabstockung verbunden. Ist dies aus betrieblicher Sicht vertretbar, könnte eine Reihe entfernt und durch Liegekessel ersetzt werden. Diese zeichnen eine Seite des Deckzentrums als Liegebereich aus, während in der nun großzügiger ausfallenden Stallmitte Strukturelemente installiert werden.
Dazu können zwei x-förmig aufgestellte Trennwände gehören, die insbesondere rangniedrigen Tieren die gesetzlich geforderten Rückzugsmöglichkeiten bieten. Wichtig an dieser Stelle ist, dass Fress-Liegebuchten oder andere Fressplätze nicht als Rückzugsmöglichkeiten gewertet werden. Außerdem würde dieses Stallkonzept die Möglichkeit bieten, mithilfe von Trenngittern mehrere Konditionsgruppen zu bilden. Das kommt insbesondere jungen und stark abgesäugten Sauen zugute. Allerdings sollte die Gruppengröße nicht unter 15 Tieren liegen, um Platz für Strukturelemente und Fluchtdistanzen zu erhalten.
Auslauf als Königsweg?
Eine Lösungsvariante, die nicht zwingend einen Bestandsabbau bedingt und unter den Sauenhaltern wohl die größte Akzeptanz genießt, ist der Anbau eines Auslaufes. Allerdings muss dafür eine Baugenehmigung eingeholt werden. Dieses Unterfangen dürfte speziell für Sauenanlagen, die dem BimSchG unterliegen, eine große Hürde darstellen.
Sind die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben, bieten sich vielschichtige Gestaltungsmöglichkeiten. In unserem Beispiel dient wieder das 76-er Deckzentrum mit beidseitigen Kastenständen als Ausgangspunkt (siehe Übersicht 2).
Bis auf die zwei letzten Plätze in jeder Reihe bleibt die alte Aufstallung stehen.
Hier können die Tiere in den eingespielten Arbeitsroutinen zeiteffektiv und für die Betreuer auch sicher belegt werden. Bei Bedarf könnte man die Kastenstände sogar für die Besamung optimieren. Denn für die kurzfristige Fixierung werden keine Anforderungen an die Größe oder Ausgestaltung gestellt. Um die Besamung zu erleichtern, könnte man die Stände für die Altsauen z. B. auf eine Breite von 60 cm und eine Länge von 180 cm ab Trogkante reduzieren.
In unserem Beispiel wird darauf verzichtet. Daher verändern sich die Platzverhältnisse im Deckzentrum nur insofern, dass vier Sauenplätze wegfallen und im Inneren etwas mehr freie Fläche entsteht. Für die 72 Sauen müssen jetzt noch 195 m² im Auslauf geschaffen werden.
Mehrere Durchgänge
Der Auslauf hat ein lichtes Maß von 22,70 x 8,60 m und wird an eine Giebelseite des Deckzentrums gesetzt. Eine Positionierung an der Längsseite wäre in diesem Fall schwierig. Die Ebergänge fallen mit einer Breite von 0,7 m relativ schmal aus und würden den Sauen kein ungehindertes Laufen zwischen Innen- und Außenraum ermöglichen.
Aus diesem Grund müssen auch die zwei letzten Kastenstände in jeder Reihe weichen. Denn eine breite Tür auf Höhe des Mittelgangs wäre zwar die einfachste Variante. Aus den Veterinärämtern ist allerdings schon zu hören, dass sie so eine Sackgassenlösung mit nur einem Durchgang zwischen Deckzentrum und Auslauf als nicht optimal empfinden. Und auch jeder Sauenhalter kann sich vorstellen, dass nur ein Durchgang bei diesen Gruppengrößen unweigerlich zu Stress unter den Sauen führt.
Deshalb ist in der Skizze an jeder Seite des Deckzentrums ein Durchgang in den Auslauf eingezeichnet. Diese sollten 2 m breit und z. B. mit Pendeltüren versehen sein. So wird Zugluft vermieden, gleichzeitig können die Tiere schnell herein und heraus laufen.
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, ist auf eine ausreichende Strukturierung des Auslaufes zu achten. Wie bereits in der anderen Umbauvariante beschrieben, können hier Liegekessel eine wichtige Rolle spielen. Sie sollten von der Größe so ausgelegt sein, dass in jeden Kessel maximal acht Sauen Platz finden. Ansonsten werden sie zu schnell zugekotet.
In einem Strohauslauf könnte man auch durch das Aufstellen von Quaderballen Rückzugsmöglichkeiten schaffen. Und die Tiefstreu bietet noch weitere Vorteile. Auf diesem Untergrund haben die Sauen einen festen Stand. Das reduziert das Risiko, dass sich die Tiere bei Rangkämpfen oder durch das rauschetypische Verhalten verletzen. Zudem fressen die Tiere auch gewisse Mengen an Stroh. Das macht sie ruhiger und ausgeglichener.
450 € je Quadratmeter Auslauf
Auch wenn der Anbau eines Auslaufes als einfachste Lösung gilt, sind die damit verbundenen Kosten nicht zu unterschätzen. Neben der betonierten Bodenplatte oder dem Güllekeller, sollte der Außenbereich komplett überdacht sein, um die Sauen vor Sonneneinstrahlung, Regen oder Schnee zu schützen. Außerdem sind die offenen Seitenwände mit Windschutznetzen zu versehen. So kommen nach vorsichtigen Schätzungen von Bauberatern schnell Herstellungskosten von 350 bis 450 € pro m² Auslauf zustande.
Sollte der Sauenhalter den Auslauf mit einer Minimal-Einstreu oder Stroh auslegen wollen, muss auch über die Lagerung des Strohs bzw. des Mistes nachgedacht werden. Was Letzteres betrifft haben viele Betriebe, die jüngst auf die Haltungsform 3 umstellten, auf den Bau einer Mistplatte verzichtet. Sie befördern den Mist aus dem Stall direkt in einen Abfuhrcontainer.
Fazit
- Ferkelerzeuger müssen sich jetzt Gedanken zum Umbau ihres Deckzentrums machen.
- Die erste wichtige Frist läuft im Februar 2024 aus.
- Oft scheint der Anbau eines Auslaufes die gängigste Lösung zu sein. Hierfür ist aber eine Baugenehmigung notwendig.
- Pro m² Auslauf müssen bis zu 450 € einkalkuliert werden.