Landwirt gewinnt Rechtsstreit um Abluftfiterpflicht

Ein schwedischer Schweinehalter ist erfolgreich vor Gericht gezogen und muss nun keinen Abluftfilter mehr einbauen.

Ob der Einbau einer Abluftreinigungsanlage für Landwirte finanziell zumutbar ist, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen und Gerichtsverfahren. Nach einem mehrjährigen Verfahren hat nun ein schwedischer Landwirt in der Provinz Halland einen Fall vor dem Land- und Umweltgericht des Berufungsgerichts Svea gewonnen. In dem konkreten Fall sollte der Schweinehalter seine Ammoniakbelastung mithilfe einer Abluftreinigungsanlage senken.

Die Technik hätte den Landwirt fast 700.000 € bzw. 2,60 € pro produziertem Schwein gekostet. Das Gericht entschied, dass diese hohen Kosten für den Landwirt nicht zumutbar sind, schreibt der schwedische Bauernverband. Zudem urteilte das Gericht, dass das Verhältnis von Kosten und der durch den Einbau möglichen Reduzierungen unverhältnismäßig seien. Das Gericht erkannte zudem die Bemühungen des Schweinehalters an, der bereits andere Umweltschutzmaßnahmen ergriffen hat. So kühlt er z.B. die Gülle und setzt Tonmineralien ein, die den Stickstoff binden sollen.

Für das Gericht setzt der Schweinehalter mit seinen bereits getroffenen Maßnahmen bereits Best-Verfügbare-Techniken (BVT) ein, die wirtschaftlich und technisch zumutbar sind. „Bei solch umfangreichen freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen, die der Landwirt getroffen hat und die die Belastungen deutlich senken, wäre es falsch gewesen, noch höhere Anforderungen zu stellen, sagt Markus Hoffmann vom schwedischen Bauernverband. Das Urteil kann nicht angefochten werden und ist rechtskräftig.