​ Thüringen bietet neue Tierwohlförderung an​ ​ ​

Bis zum Jahr 2027 sollen 30 Mio. € an Schweinehalter ausggeschüttet werden.

In Thüringen wird ab dem kommenden Jahr ein neues Tierwohlförderprogramm angeboten. Wie das Landwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag mitteilte, soll damit von 2023 bis 2027 eine tierwohlgerechtere Schweinehaltung mit 30 Mio. € bezuschusst werden. „Wir erfüllen so auch die gesellschaftlichen Ansprüche an eine moderne Nutztierhaltung. Die Landesregierung setzt die Thüringer Tierwohlstrategie weiter engagiert um“, erklärte Agrarressortchefin Susanna Karawanskij. Ihrem Haus zufolge können vom 4. Oktober bis 4. November 2022 auf der Basis des Entwurfs der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) Anträge auf eine Förderbewilligung für den ab 1. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden. Förderberechtigte Maßnahmen sollen bis zum 31. Dezember 2022 bewilligt werden. Das Ministerium wies jedoch einschränkend darauf hin, dass das Bewilligungsverfahren unter dem Vorbehalt des noch zu genehmigenden Strategieplans Deutschlands für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie der Entscheidung der EU über die staatlichen Beihilfen stehe. Mit Blick auf den Umsetzungsstand zum deutschen GAP-Strategieplan berichtete Karawanskij, dass Thüringen seine Hausaufgaben erledigt habe. „Wir rechnen damit, dass bis Ende November der genehmigte GAP-Strategieplan für Deutschland vorliegt", so die Ministerin. Mit der neuen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie Namens „T(h)ür Tierwohl" wird dem Ministerium zufolge eine Schweinehaltung unterstützt, die den Tieren unter anderem mehr Platz und Einstreu, Buchtenstrukturelemente, Gruppenhaltung, längere Zeiten der Ferkel bei der Sau oder Außenklima und Auslaufmöglichkeiten bietet. „Mit dieser neuern Tierwohlförderung erweitern wir das bewährte Konzept der Investitionsförderungen, um den Agrarbetrieben zusätzliche Anreize zu bieten, in neue Haltungssysteme zu investieren", erläuterte Karawanskij. Über die neue Richtlinie würden in der Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und der normalen Schweinemast drei Tierwohlstufen gefördert. Die 30 Mio. € an Fördergeldern würden aus dem EU-Haushalt bereitgestellt. AgE