Tierwohl: Länder wollen Baurecht anpassen

Tierwohlställen soll im Baurecht ein besonderer Vorrang eingeräumt werden.

Die Länder wollen die Blockade beim Umbau von Stallanlagen aus Tierschutzzwecken lösen. Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich am vergangenen Freitag für Änderungen im Bau- und Immissionsschutzrecht ausgesprochen. Bei Zielkonflikten zwischen bau- und umweltrechtlichen Anforderungen sowie den Anliegen des Tierwohls solle dem Tierwohl „ein angemessener Vorrang“ eingeräumt werden, heißt es in dem AMK-Beschluss. Voraussetzung sei, dass die Umbauten nicht mit einer Bestandsaufstockung einhergingen. Die Länderagrarminister bekräftigten in Dresden ihre Forderung, dass Borchert-Konzept umfassend und unverzüglich umzusetzen. Voraussetzung dafür sei ein „tragfähiges Finanzierungskonzept“. In der Pressekonferenz verwiesen einige Ressortchefs auf die vorliegenden Vorschläge der Borchert-Kommission. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach sich dabei eindeutig für eine Tierwohlabgabe aus. Eine einvernehmliche Festlegung der Ressortchefs auf ein Finanzierungskonzept kam indes nicht zustande.

Einmütig plädiert die Agrarministerkonferenz für die Einführung eines verbindlichen staatlichen Tierwohllabels. Backhaus wertete dies als großen Erfolg, nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit ihrem Vorschlag für ein freiwilliges Label gescheitert war. Dem SPD-Politiker zufolge soll das Tierwohllabel die drei Stufen mehr Platz, Außenklima und Freilandauslauf umfassen. Backhaus machte unmissverständlich klar, dass der Umbau der Tierhaltung eine Aufgabe des Staates sei: „Ich lasse mich nicht von Aldi, Lidl oder Rewe am Nasenring durch die Manege ziehen“, so der Minister zu den Vorstößen der Handelsunternehmen, ihr Angebot auf besonders tierwohlgerechte Produkte umzustellen.

„Ich will, dass die Tierhalter hier in Deutschland eine wirtschaftliche Perspektive haben und dabei mehr für das Tierwohl tun“, erklärte Klöckner. Mehr Tierwohl koste allerdings auch mehr Geld. Deshalb müssten die Landwirte dabei unterstützt werden, ihre Ställe umzubauen. Die rechtlich geprüften Finanzierungsmodelle dafür habe sie vorgelegt, sagte Klöckner und ließ erstmals erkennen, dass eine Tierwohlabgabe aus ihrer Sicht am geeignetsten sei. Zudem habe man bei der EU-Kommission die Zusicherung erreicht, dass Stallbauinvestitionen für mehr Tierwohl mit bis zu 80 % gefördert werden könnten und die Förderdauer für solche Investitionen nicht mehr auf sieben Jahre befristet werden müsse. „Landwirte brauchen Verlässlichkeit und Rechtssicherheit“, bekräftigte die CDU-Politikerin. Nachdem alle Grundlagen für eine zügige Entscheidung geschaffen seien, liege es an der nächsten Bundesregierung, diese zu treffen und die Umsetzung des Borchert-Konzepts auf den Weg zu bringen. AgE


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