Umbaukonzept fristgerecht einreichen
Die Uhr tickt. Bis 9. Februar 2024 müssen die Sauenhalter ihr Betriebs- und Umbaukonzept für die geplante Gruppenhaltung im Deckzentrum den Veterinärbehörden vorlegen. Einige Kreisveterinäre haben die Landwirte bereits vorausschauend angeschrieben und gebeten, die Konzepte bis Jahresende abzugeben.
Fakt ist: Schieben Sie die Erstellung nicht auf! Denn wer bis zum Stichtag seinen Antrag nicht eingereicht hat, für den gelten ab 10. Februar 2024 bereits die neuen Platzvorgaben, also 5 m² je Sau nach dem Absetzen.
Berater weisen zudem darauf hin, dass der Antrag ein Konzept für einen Umbau und/oder eine Änderung des Produktionsrhythmus, eventuell verbunden mit einer Abstockung, enthalten muss. Dieser Entwurf ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Und: Es sollten auch Betriebe den Antrag abgeben, die die Platzvorgaben bereits erfüllen.