Umweltminister wollen TA Luft für Tierwohlställe öffnen

Die Umweltministerkonferenz will die immissionsrechtlichen Anforderungen für die Haltungsstufen Frischluft/Bio und Auslauf lockern.

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder haben sich bei ihrer Konferenz (UMK) Mitte Mai hinter die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz (AMK) für eine bundesweit einheitliche Auslegung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gestellt. Damit ist eine weitere Hürde für den tiergerechten Umbau von Ställen abgeräumt. Die Chefs der Umweltressorts haben wie schon ihre AMK-Kollegen betont, dass die baulichen und betrieblichen Anforderungen grundsätzlich mit den Erfordernissen einer tiergerechten Haltung abzuwägen sind, soweit diese Form der Tierhaltung zu höheren Emissionen führt.

Bio, Frischluft- und Auslaufställe bevorzugen

Sie gehen für den Vollzug immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bei der Genehmigung von Stallneu- und -umbauten grundsätzlich davon aus, dass Frischluftställe und in Ställe der Haltungsform Bio, wie sie im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz definiert sind, unter bestimmten Voraussetzungen...


Mehr zu dem Thema