Umbau Deckzentrum

"Wer den 9. Februar verpasst, muss ab 10. Februar jeder Sau 5 m2 anbieten"

Wer das Umbaukonzept fürs Deckzentrum zu spät vorlegt, muss bereits ab dem 10. Februar die neuen Anforderungen der TierSchNutztV umsetzen, sagt Bernhard Schulze Dorfkönig.

Bis zum 9. Februar 2024 müssen Sauenhalter ein Umbaukonzept für das Deckzentrum nach neuen Anforderungen der TierSchNutztV vorlegen. Was es zu dabei zu beachten gilt erläutert Bernhard Schulze Dorfkönig vom Erzeugerring Westfalen.

Welche Informationen muss das Umbaukonzept enthalten?

Schulze-Dorfkönig: In dem Konzept muss der Ferkelerzeuger darlegen, wie er die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Deckzentrums umsetzen will. Dazu muss er die Tierplätze des Deck-, Warte- und Abferkelbereichs sowie der Genesungsbuchten sowohl im Ist-Zustand als auch im Ziel-Zustand angeben. Der Ziel-Zustand muss für die Behördenvertreter anhand einer baulichen Skizze ersichtlich werden. Anzugeben ist darüber hinaus der Absetzrhythmus. Gefordert werden zudem Angaben zur uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche, zu den Liegeflächen und den Rückzugmöglichkeiten für die Sauen im Stall.

Wenn durch die baulichen Änderungen im Deckzentrum auch eine Anpassung des Wartebereichs notwendig wird, muss der Landwirt eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Wartebereich einreichen.

Der Landwirt muss alle Unterlagen bis spätestens zum 9. Februar 2024 bei dem für seinen Betrieb zuständigen Veterinäramt vorlegen. Anzugeben sind der Betriebsname, die komplette Anschrift und...


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