Zinkverbot: Fokus auf Absetzphase

Therapeutische Zinkgaben sind ab dem 1. Juli 2022 in der EU verboten.

Therapeutische Zinkgaben sind ab 1. Juli 2022 in der Europäischen Union nicht mehr erlaubt. Dann endet die 5-jährige Übergangsfrist, die Deutschland vollständig ausgeschöpft hat. Denn bereits 2017 hatte die EU entschieden, den Einsatz von Zinkoxid in therapeutischer Dosierung (3 kg pro Tonne Futter) zu verbieten. Damit will man verhindern, dass sich Zink weiter im Boden anreichert.

Als Spurenelement im Futter bleibt Zink jedoch erlaubt. Der futtermittelrechtliche Höchstwert im Ferkelfutter liegt bei 150 mg/kg Futter. Da die Grundkomponenten im Futter bereits rund 30 mg mitbringen, dürfen Schweinehalter künftig 120 mg/kg über das Mineralfutter oder einen Ergänzer zusetzen. Eine therapeutische Wirkung wird man damit aber nicht erreichen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Landwirte alle Maßnahmen ausschöpfen, um die Absetzphase der Ferkel so schonend wie möglich zu gestalten. Dazu gehört, die Ferkel bereits im Abferkelstall ausreichend an festes Futter zu gewöhnen und die verschiedenen Futter – Saugferkel-Beifutter, Absetzfutter und Ferkelaufzuchtfutter – aufeinander abzustimmen. Auch verschiedene Futterzusatzstoffe können hilfreich sein, beispielsweise organische Säuren, Präbiotika, Probiotika und ätherische Öle.

Zudem sollte man das Flatdeck gut reinigen und desinfizieren sowie ausreichend lange vorheizen. Das Standwasser in den Leitungen muss vor dem Einstallen abgelassen werden. Wichtig ist, dass die Ferkel genügend ihnen bekannte Tränken in erreichbarer Höhe finden und in der Bucht genug Platz haben. Auch das Tier-Fressplatzverhältnis sollte nicht zu eng sein.