Flexible Arbeitszeiten gegen Tierärztemangel

Die Veterinäre fordern einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Tiergesundheit und damit Tierschutz in der Landwirtschaft sind nur möglich, wenn genügend Tierärzte zur Behandlung erkrankter oder verletzter Tiere zur Verfügung stehen. Der Fachkräftemangel macht aber auch vor der Tierärzteschaft nicht halt. Deshalb ist die flächendeckende tiermedizinische Versorgung, besonders im Not- und Nachtdienst, akut gefährdet, warnt der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt).

Bereits seit Jahren weist der bpt die Bundespolitik auf das Problem hin und macht Vorschläge, wie der Entwicklung effektiv begegnet werden kann. Die Gründe für den Mangel sind ebenso vielfältig wie die Stellschrauben an denen gearbeitet werden muss.

Dazu zählen veränderte Auswahlverfahren fürs Tiermedizinstudium, veränderte Studieninhalte, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für angestellte wie selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte und eine dringend benötigte Entbürokratisierung des Berufsalltags. Alle diese Prozesse brauchen aber Zeit, die nicht mehr gegeben ist.

Vielmehr ist jetzt sofortiges Handeln nötig, um zu verhindern, dass sich bislang noch vereinzelte Berichte zu nicht behandelten Tieren in den nächsten Monaten zu einem Flächenbrand entwickeln. Vor allem das starre Arbeitszeitgesetz verbietet es Tierärzten, Arbeitsstunden flexibel einzusetzen und damit ihren berufsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, so der bpt weiter.

Der Verband fordert daher gemeinsam mit der Bundestierärztekammer (BTK) und den Landestierärztekammern die Bundesregierung auf, als Sofortmaßnahme das Arbeitszeitgesetz endlich zu flexibilisieren, um kranke und verletzte Tiere auch weiterhin jederzeit und flächendeckend tierärztlich versorgen zu können. Es ist nicht einzusehen, dass die Bundesregierung bei dieser Frage dem Staatsziel Tierschutz keine Beachtung schenkt.

Konkret fordert die Tierärzteschaft eine gesetzliche Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit. Zusätzlich fordern bpt und BTK eine flexible Verteilbarkeit von Arbeitsstunden und damit einhergehend eine begrenzte Verkürzung vorgegebener Ruhezeiten sowie flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen.