Niedersachsen streicht ASP-Aufwandsentschädigung

Das Land will für die Jagd auf Schwarzwild, die Fallwildsuche und die Beprobung zukünftig keine Aufwandsentschädigung mehr zahlen.

Für Unruhe bei den Schweinehaltern in Niedersachsen sorgt ein neues Schreiben des Hannoveraner Landwirtschaftsministeriums: Die Aufwandsentschädigung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird zum Januar hin abgeschafft. Für die Jagd sowie das Suchen und Beproben von Fallwild darf es demnach keine Entschädigung mehr geben. Auch der Mehrabschuss von Schwarzwild und der Einsatz brauchbarer Jagdhunde werden nicht mehr gefördert. Grund ist die fehlende haushaltsrechtliche Ermächtigung, heißt es.

Für den Bauernverband Niedersachsen, die Landesjägerschaft (LJN), die Landwirtschaftskammer (LWK) und den Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) stellt diese Entscheidung ein fatales Signal dar. Der ASP-Fall in einem Hausschweinbestand im Emsland im Jahr 2022 hat gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen die Seuche für Schweinehalterinnen und -halter hat. „Die Jägerschaft hat damals ganz selbstverständlich mit großem Einsatz und Engagement gehandelt und bewiesen, dass sie ein wichtiger und verlässlicher Partner ist. Auch das Land betont immer wieder, dass es in Sachen ASP-Prävention ohne die Jäger nicht geht. Umso unverständlicher ist für unsere Mitglieder nun diese Entscheidung – zumal es in anderen Bundesländern auch geht“, sagt LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

„Oberstes Ziel der ASP-Bekämpfung ist es, in Deutschland wieder ASP-frei zu werden“, konstatiert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Dazu gehöre auch die Reduzierung des Schwarzwildbestandes und ein Frühwarnsystem durch schnelles Auffinden von Fallwild und eine kontinuierliche Beprobung auf das ASP-Virus: „Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe – da sprechen wir von ganz anderen Dimensionen.“

Landvolk, LJN, LWK und ZJEN arbeiten seit vielen Jahren in der ASP-Sachverständigengruppe mit, die das Land Niedersachsen bereits im Jahr 2014 eingerichtet hat. „Konsens in dieser Gruppe war stets, dass die ASP-Bekämpfung in der Schwarzwildpopulation einem Marathon gleicht, und dass es daher umso wichtiger ist, das große Engagement der Jägerschaft auch durch finanzielle Anreize anzuerkennen“, betont ZJEN-Präsidentin Astrid Garben-Mogwitz.

„Wir sind sehr erstaunt darüber, dass die Zahlungen künftig wegfallen sollen, obwohl Zweck und Rechtsgrundlage eines entsprechenden Erlasses aus 2018, der Ende 2022 ausgelaufen war, immer noch bestehen“, zeigt sich auch LWK-Präsident Gerhard Schwetje überrascht. Gemeinsam appellieren Landvolk, LJN, LWK und ZJEN an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen ASP schnellstmöglich wieder einzuführen.