Bayern: Fehlinformationen zu Corona-Hilfen

Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger erklärte, dass die Corona-Hilfen in Bayern und NRW nach dem gleichen Prinzip verteilt werden.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist Presseberichten entgegengetreten, nach denen Landwirte im Freistaat gegenüber ihren Kollegen in Nordrhein-Westfalen bei den Corona-Überbrückungshilfen benachteiligt würden. Die Behauptung, in dem westlichen Bundesland würden solche Hilfen auch bei einem pandemiebedingten Umsatzrückgang von weniger als 30 % gezahlt, beruhe auf einer Fehlinformation, teilte der Minister am vergangenen Freitag in München mit. Das Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen habe mittlerweile klargestellt, dass auch dort nach Abzug des Einflusses der Afrikanischen Schweinepest (ASP) von 5 % der Umsatzrückgang für eine Antragsstellung mindestens 30 % gegenüber dem Referenzzeitraum 2019 betragen müsse. Das seien Vorgaben des Bundes, von denen auf Landesebene nicht abgewichen werden könne.

„Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen sich bundesweit als Vorreiter für die Schweinehalter ein“, hob Aiwanger hervor. Wir hoffen jetzt auf eine rasche Klärung durch den Bund, damit alle Schweinehalter in Deutschland, die prüfenden Dritten und die Bewilligungsstellen der Länder wissen, woran sie sind. Die Schweinehalter hätten mit den coronabedingten Absatzverlusten viel durchgemacht, so der Minister. Nun müsse den Betroffenen endlich geholfen werden, bevor es zu spät sei. Die Überbrückungshilfe sei auch für die Landwirtschaft da und sollte genutzt werden. Allerdings erstrecke sich die Hilfe für eine Erstattung der Fixkosten nicht auf Erlösrückgänge im Zusammenhang mit der ASP oder den fehlenden Exporten nach China, was Abgrenzungsprobleme hervorrufe, erläuterte der Ressortchef. Nordrhein-Westfalen habe deshalb auf Basis einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer den Vorschlag eines pauschalen Abschlags von 5 % auf die Umsätze entwickelt, um nicht-coronabedingte Faktoren zu berücksichtigen. Dies habe Bayern mittlerweile umgesetzt.

Beide Bundesländer und auch Niedersachsen haben laut Aiwanger jetzt eine Initiative Richtung Bundeswirtschaftsministerium gestartet, um dieses Verfahren sowohl für ihre Länder als auch für ganz Deutschland sicher anwenden zu dürfen. „Hier gibt es keine Bevorzugung oder Benachteiligung. Wir sind uns einig, dass den betroffenen Landwirten in ganz Deutschland bestmöglich, das heißt schnell und verlässlich, geholfen werden muss“, betonte der Minister. Hier müsse der Bund jetzt schnell für Klarheit sorgen.