SUS 02 / 2024

Berlin verschärft den Tierschutz

Die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes soll auch das Kürzen der Schwänze einschränken. Was noch auf die Schweinehalter zukommen könnte, zeigt unser Beitrag.

Unser Auto: Dr. Haiko Hofmann, BRS

Seit 32 Jahren ist das routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen in der EU verboten. Der Eingriff ist nur zulässig, wenn der Betrieb auch andere Maßnahmen trifft, um die Verhaltensstörung des Schwanzbeißens zu unterbinden.

Fazit
Die geplante Novelle des Tier­schutzgesetzes macht das Schwänzekupieren noch schwieriger.
Auf Kritik stößt vor allem die Idee, für kupierte Tiere mehr Buchten­fläche vorschreiben zu können.
Schwänze sollen maximal um ein Drittel gekürzt werden dürfen.
Die Kennzeichnungspflicht für ­Falltiere ist nicht nachvollziehbar.
Die Strafvorschriften bieten viel Konfliktpotenzial. Es droht eine Klagewelle gegen Nutztierhalter.

EU-Vertreter stellten 2018 bei Audits fest, dass Deutschland und andere Staaten seit Jahren gegen die Vorschrift verstoßen. Resultat ist der Aktionsplan Kupierverzicht und die zugehörige Tierhaltererklärung. Diese kann nach einer Risikoanalyse, Verbesserungen sowie der Dokumentation von Schwanz- bzw. Ohrverletzungen als Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens dienen. Ziel ist der schrittweise Einstieg zum Kupierverzicht.

Allerdings führte der Aktionsplan nicht zum erwünschten Erfolg. So wird sowohl in Deutschland als auch in anderen EU-Staaten das Gros der Schweine weiterhin kupiert. Deshalb schwebt seit Jahren das Damoklesschwert eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens über uns.

Deutschland prescht vor

Durch Einzelmaßnahmen versuchen die Staaten dem zu entgehen. Deutschland setzt auf das Tierschutzgesetz. So enthält die jüngst vom Bundeslandwirtschaftsministerium als Referentenentwurf veröffentlichte Novellierung erhebliche Verschärfungen bei den nicht-kurativen Eingriffen.

Der Entwurf sieht u. a. vor, dass die Unerlässlichkeit des Eingriffs und der Maßnahmen gegen Schwanzbeißen begründet werden müssen. Das macht den Aktionsplan nun rechtsverbindlich.

Künftig werden auch die Mäster die Tierhaltererklärung vollumfänglich ausfüllen müssen. Dies soll heimische Ferkelerzeuger davor zu schützen, dass kupierte Importferkel bei uns gemästet werden. Die Umsetzung ist aber unklar.

Entsprechend der geplanten Novelle dürfen die Betriebe die Schwänze künftig nur noch um ein Drittel kürzen. Rasse- und individuelle Unterschiede bei der Schwanzlänge bleiben außen vor. Zumindest erschließt sich nicht, wie diese...