EU: Neue EU-Regeln für Emissionen​

Das Europaparlament hat die Industrieemissionsrichtlinie überarbeitet und das betrifft auch die deutschen Schweinehalter.

Schweinehalter mit 350 Großvieheinheiten (GVE) oder mehr müssen sich auf neue Emissionsregeln einstellen. Das EU-Parlament hat die sogenannte Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) verabschiedet. Diese sieht Emissionsregeln für Industriebetriebe und „agro-industrielle“ Unternehmen vor.

Weil die EU-Kommission einen eigenen GVE-Umrechnungsschlüssel nutzt, sind bereits Betriebe mit 1.166 Mastschweine- oder 700 Sauenplätzen betroffen. Ein Mastschwein wird auf EU-Ebene mit 0,3 GVE bewertet. In Deutschland sind es 0,16 GVE.

Ausnahmen gelten unter anderem für Veredler, die nach ökologischen bzw. biologischen Standards produzieren bzw. deren Besatzdichte unter 2 GV pro ha liegt.

Welche Anforderungen die Schweinehalter im Einzelnen erfüllen müssen um die Emissionen zu senken, ist noch offen. Die EU dürfte sich aber an den sogenannten „besten verfügbaren Techniken“ orientieren.

Die Kommission muss bis zum 31. Dezember 2026 ­prüfen, ob weitere Verschärfungen notwendig sind. Sobald der EU-Rat zugestimmt hat, wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen sie innerhalb von 22 Monaten umsetzen. In Deutschland sind dafür u.a. Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich.