Förderprogramm: Schweinehalter sollen sich breiter aufstellen

Niedersachsen will Schweinebetriebe beim Aufbau alternativer Betriebszweige unterstützen.

Im Niedersächsischen Landtag wurde vor einigen Tagen das Zukunftsprogramm Diversifizierung beschlossen. Mit dieser Initiative wollen die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Schweinehaltern bei der Umstrukturierung ihrer Betriebe unterstützen und damit auch dem harten Strukturbruch in der Landwirtschaft entgegentreten. Man würde mit Sorge auf die aktuellen Entwicklungen schauen, heißt es im dazugehörigen Entschließungsantrag der beiden Parteien. Denn aktuell würden viele Bauern nicht nur die Tierhaltung, sondern gleich den ganzen Betrieb aufgeben. Dies sei ein Verlust für die niedersächsische Landwirtschaft und oftmals auch mit menschlichen Tragödien verbunden.

Nach dem Willen der Landesregierung sollen Betriebe und Wertschöpfung im ländlichen Raum weitestmöglich erhalten bleiben und der Einstieg in andere landwirtschaftliche Betriebszweige oder in die vor- bzw. nachgelagerten Bereiche erleichtert werden. Dabei will man sich am Selbstversorgungsgrad sowie den Selbstversorgungsgrenzen auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette Schwein orientieren. Außerdem soll geprüft werden, ob für das Programm Hilfsmittel vom Bund der der EU bezogen werden können.

Folgende Punkte sollen bei der Erarbeitung einer Förderrichtlinie berücksichtigt werden:

  • Gefördert werden sollen Investitionen in räumlicher Nähe des bisherigen Standorts, um Betriebsverlagerungen in andere (Bundes-)Länder zu vermeiden,
  • regionale Gegebenheiten sowie die örtlich vorherrschende Tierdichte sind als Kriterium der Förderwürdigkeit zu berücksichtigen,
  • Investitionen in den Einstieg oder Ausbau der Haltung anderer Tierarten sind nur ausnahmsweise förderwürdig und dürfen nicht zu einer gesamtbetrieblichen Erhöhung des Viehbesatzes (GV/ha) führen,
  • eine Förderung von Vorhaben sollte bis zu 80 % der Investitionssumme möglich sein, wobei mindestens die Hälfte der vom Land bereitgestellten Summe als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden sollte,
  • in Abhängigkeit vom Haushaltsansatz ist pro Betrieb eine Deckelung auf ein maximal förderfähiges Investitionsvolumen vorzunehmen, um möglichst vielen Betrieben eine Teilnahme am Diversifizierungsprogramm zu ermöglichen,
  • eine Teilnahme am Förderprogramm kann nur erfolgen, wenn eine dauerhafte Reduzierung des Schweinebestandes nachgewiesen wird, wobei für Sauen-, Mastschweine- und Ferkelplätze jeweils ein eigenständiges Förderäquivalent errechnet wird,
  • bestehende Förderprogramme aus anderen Bereichen sind dahin gehend zu prüfen, ob sie sich für eine Öffnung und Anpassung speziell für umstiegswillige schweinehaltende Betriebe eignen.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) hat sich bereits zum Diversifizierungsprogramm geäußert. Dabei stellte der Branchenverband klar, dass diese Initiative nur Sinn macht, wenn es nicht nur um die Reduzierung der ohnehin schon stark schrumpfenden Schweinehaltung geht, sondern Schweinehalter bei der Ausrichtung dieses Betriebszweiges auf die Zukunft unterstützt werden. Deshalb sei auch eine starke Beteiligung der Schweinehalter bei der Ausgestaltung des Programms wichtig. Zudem müssten die Zugangsvoraussetzungen so gesetzt werden, dass die Förderung für einen nennenswerten Teil der Betriebe erreichbar ist.