Keine finanzielle Unterstützung für Aussteiger

Berlin argumentiert hier mit einer ausreichenden Förderung für die Umsetzung neuer Haltungsvorschriften.

Die Bundesregierung plant keine finanzielle Entschädigung für sauenhaltende Betriebe, die wegen des in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelten Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung die Ferkelerzeugung einstellen werden. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, auf eine mündliche Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Carina Konrad am vergangenen Mittwoch im Bundestag erklärt. „Eine Entschädigung für Betriebe, die sich entscheiden, den Betriebszweig Sauenhaltung aufzugeben, ist nicht vorgesehen“, stellte Fuchtel fest.

Es sei zunächst Aufgabe jedes Wirtschaftsbeteiligten, die geltende Rechtslage einzuhalten und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Das betreffe auch neue Anforderungen. Im vorliegenden Fall gebe es zudem eine umfangreiche staatliche Förderung für die Umsetzung der neuen Anforderungen. Der Staatssekretär erinnerte daran, dass sich die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Stallumbau auf bis zu 500 000 € je Betrieb belaufe. Insgesamt stünden in diesem Förderprogramm für die Jahre 2020 und 2021 aus dem Corona-Konjunkturpaket 300 Mio. € zur Verfügung.

Neben dem Bundesprogramm Stallumbau verwies Fuchtel auf das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), aus dem ebenfalls eine finanzielle Unterstützung für Umbauinvestitionen in der Sauenhaltung möglich sei. Für die Umsetzung des GAK-Rahmenplans seien die Länder zuständig. AgE


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