NRW bezuschusst Anlagen zur Notstromversorgung

Zur Sicherung der Notstromversorgung in landwirtschaftlichen Betrieben stellt Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € bereit. Es gilt das Windhundverfahren.

Um für mögliche Stromausfälle in der Tierhaltung und bei der Lebensmittellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben gewappnet zu sein, stellt das Land Nordrhein-Westfalen 5 Mio. € Förderung für 2023 bereit.

Landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz und Investitionsstandort in NRW, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, können einen Zuschuss für die Anschaffung und Montage von Technik zur Sicherung der Notstromversorgung erhalten.

Zuschuss zu Investitions- und Montagekosten

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