Berlin stimmt erweiterten Herkunftskennzeichnung ab 2024 zu

Zukünftig muss die Herkunft auch auf unverpacktem Frischfleisch ausgewiesen werden.

Künftig muss unverpacktes Schweinefleisch eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Das Bundeskabinett hat dazu gestern einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gebilligt. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch dieser Tiere informiert. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht – und damit kommen wir einer langjährigen Forderung der Landwirtschaft sowie der Verbraucherinnen und Verbrauchern nach. Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sind für mich ein Geschwisterpaar und gehören zusammen. Sie sind zwei wichtige Schritte auf unserem Weg, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen“, so der Minister.

Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung will das Bundeslandwirtschaftsministerium auch die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten. Bislang hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung weiterhin keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt und auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen.

Bereits im Mai hatte die Bundesregierung den Verordnungsentwurf gebilligt. Der Bundesrat hatte dieser Zweiten Änderungsverordnung der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung am 7. Juli unter der Vorgabe zugestimmt, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Diese Anpassung wurde mit der Billigung der Vorlage im Kabinett nun übernommen.

Ebenfalls Anfang Juli hatte der Bundesrat den Weg frei gemacht für das vom Bundesminister vorgelegte Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung. Die Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und Verarbeitungsprodukte ausgeweitet werden.