EU-Kommission winkt Haltungskennzeichnung durch

Jetzt muss der Gesetzentwurf noch den Bundestag passieren.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat Rückmeldung von der EU-Kommission zu ihren Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung bekommen. Diese habe ihn nach der Transparenzrichtlinie notifiziert, teilt das BMEL am Mittwoch mit. Die EU-Kommission habe den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft und im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken geäußert. Das Ministerium von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) begrüße dieses Ergebnis ausdrücklich, schreibt das BMEL in einer Mitteilung. Zuvor hatte Staatssekretärin Silvia Bender auf der Grünen Woche über die erteilte Notifizierung berichtet. Nun könne auch eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und andere Tierarten kommen, sagte Bender.

Zunächst ist allerdings der Bundestag dran. Dort steht der Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung zur zweiten und dritten Lesung an. Bisher signalisieren die Ampelparteien SPD, FDP und Grüne ein grundsätzliches Festhalten an den vom Agrarministerium ausgearbeiteten Entwurf. Im Detail kündigen sie allerdings noch kleine Änderungen an.

Das Tierhaltungskennzeichengesetz regelt in einem ersten Schritt nur die verpflichtende staatliche Kennzeichnung von unverpacktem Schweinefleisch in den fünf Stufen:

  • Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Stall + Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

Sollte es im Bundestag noch zu „wesentlichen Änderungen“ kommen, könne dies eine erneute Notifizierungspflicht auslösen, heißt es beim BMEL. Die Umbaupläne der Bundesregierung für die Tierhaltung umfassen neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung außerdem die Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht. „Das wird uns die gesamte Legislaturperiode begleiten“, sagte Staatssekretärin Bender.