ITW: Gesetzentwurf zur Haltungskennzeichnung muss scheitern!

Morgen wird in Berlin über den Entwurf abgestimmt und die ITW sieht dadurch das Tierwohl massiv gefährdet.

Morgen (12.10.2022) soll der Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung im Kabinett beraten werden. Vor diesem Hintergrund appelliert die Initiative Tierwohl (ITW) an alle Kabinettsmitglieder, den Entwurf abzulehnen. Das beabsichtigte Gesetz sei in weiten Teilen lückenhaft, so nicht erforderlich und birgt damit große Risiken für das Tierwohl in Deutschland, erklärt die ITW in einem Schreiben.

Einer der größten Kritikpunkte ist, dass der Entwurf in der vorgelegten Form lediglich einen Teilbereich des Marktes erfasst. So soll frisches Schweinefleisch aus dem Inland gekennzeichnet werden, aber nur, wenn es im Lebensmitteleinzelhandel, den Metzgereien oder im Onlinehandel verkauft wird. Der Verkauf von Wurst und Schinken sowie die Speisen in der Gastronomie werden nicht berücksichtigt. Damit bleiben mehr als zwei Drittel des Schweinefleischabsatzes aus Deutschland kennzeichnungsfrei. Außerdem beschränkt sich die Kennzeichnungspflicht auf inländische Lebensmittel tierischen Ursprungs und dadurch drohen erhebliche Nachteile im Wettbewerb mit Tierhaltern und Ware aus dem Ausland. Weite Teile des Lebensmittelangebots, die im Ausland hergestellt werden, bleiben hierzulande unberücksichtigt und können so ggf. unter niedrigeren Standards produziert und ohne Kennzeichnung vermarktet werden.

Als problematisch sieht die ITW auch an, dass eine strukturierte und wiederkehrende Überwachung der teilnehmenden Betriebe nicht vorgesehen ist. Damit liegt die staatliche Tierhaltungskennzeichnung deutlich hinter den privatwirtschaftlichen Standards und Systemen, die für regelmäßige neutrale Kontrollen bereits zu Beginn der Teilnahme, also auch vor der Nutzung von Kennzeichen, stehen.

Zudem werden die Geburt und Aufzucht der Schweine ebenso wenig wie andere Tierarten, z.B. Rind und Geflügel, mit einbezogen. Diese Differenzierung zwischen frischem Schweinefleisch (mit staatlicher Tierhaltungskennzeichnung) und Fleisch anderer Tierarten (ohne staatliche Tierhaltungskennzeichnung) führt zu einer fortschreitenden Verschiebung des Marktes weg vom Schweinefleisch und fügt damit der Schweinehaltung in Deutschland schweren strukturellen Schaden zu.

„Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, sind die Erfolge der vielen privatwirtschaftlichen Standards und Systeme gefährdet. Tierhalter, die bereits seit Jahren durch diese Systeme mehr Tierwohl umsetzen konnten, wären dann die Leidtragenden. Wir appellieren daher an alle Politiker, dieses Gesetz abzulehnen und regen eine stärkere Zusammenarbeit mit bestehenden Systemen der Wirtschaft an, um im Sinne des Tierwohls und der Landwirte an einem Strang zu ziehen. Die Initiative Tierwohl ist dazu bereit!“, heißte es abschließend in der Erklärung der ITW.


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