Umbau Nutztierhaltung nicht aus Bundeshaushalt finanzierbar

Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie der Borchert-Kommission soll jetzt ein Finanzierungsrahmen entworfen werden.

Der Bundesrat drängt auf die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung, behält dabei aber auch die Finanzierungsfrage im Blick. In einer am vergangenen Freitag gefassten Entschließung bittet die Länderkammer die Bundesregierung, den Umbau der Nutztierhaltung für mehr Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben. Der Bundesrat geht davon aus, dass der gesamte Umbau der Tierhaltung im Gegensatz zum Förderprogramm zum Ausstieg aus dem Kastenstand nicht aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sein wird. Es bedarf daher nach seiner Ansicht einer Klärung der Finanzierungsfrage. Wege dazu böten das Gutachten der Borchert-Kommission und die darauf aufsetzende Machbarkeitsstudie. Deshalb soll der Bund, aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie, einen verlässlichen Finanzierungsrahmen für alle nutztierhaltenden Betriebe in Deutschland schaffen. Mit Blick auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Erzeuger drängt der Bundesrat aber auf kurzfristige Lösungen.

Als Grundlage für einen Umbau und dessen Finanzierung braucht es nach Auffassung der Länder neben einem tierschutzkonformen gesetzlichen Mindeststandard rechtlich definierter Kriterien für die einzelnen Tierarten und Haltungsstufen im Rahmen einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung, die sich bereits in den Einstiegsstufen deutlich erkennbar davon abheben. Parallel zur Festlegung ambitionierter Kriterien für die einzelnen Tierarten und Haltungsstufen sollten die bereits begonnenen fachlichen Arbeiten zu Tierwohl und Immissionsschutz synchron vorangetrieben werden, um auch die baurechtlichen Änderungen rasch auf den Weg bringen zu können, heißt es in der auf Initiative von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gefassten Entschließung. AgE


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