ABL kritisiert das geplante Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tierhaltungskennzeichnung. Man dürfe nicht hinter die Borchertpläne zurückfallen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat sich anlässlich der EuroTier für eine bäuerliche, zukunftsfähige und klimagerechte Landwirtschaft ausgesprochen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung, der demnächst im Bundesrat verabschiedet werden soll, lehnte der AbL-Vorsitzende Martin Schulz in diesem Zusammenhang als völlig unzureichend ab.

Unpräzise und unübersichtlich

Der Entwurf müsse dringend um weitere Tierwohlkriterien und ein klares Finanzierungskonzept ergänzt werden, argumentierte Schulz. In der Haltungsstufe 3 „Freiluftstall“ fehle es an Klarheit und Übersichtlichkeit, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kriterien in den Stufen überhaupt nachvollziehen können.

Sauenhaltung mit einbeziehen

In der Stufe 4 „Auslauf/Freiland“ müsse zudem das Tierwohl noch deutlich erhöht werden. Der intakte Ringelschwanz gehöre als Tierwohlkriterium in den oberen Haltungsstufen eindeutig dazu. Deshalb sei es dringend erforderlich, auch die Sauenhaltung mit einzubeziehen.

Langfristiges Finanzierungskonzept wichtig

Zur Tierhaltungskennzeichnung gehöre außerdem ein langfristiges Finanzierungskonzept dazu, das auch die entstehenden Mehrkosten über einen längeren Zeitraum zu einem Großteil ausgleicht. Erst durch Planungssicherheit und eine wirtschaftliche Perspektive würden für die tierhaltenden Betriebe geeignete Bedingungen geschaffen, Klimaschutz und Tierwohl auf ihren Höfen umzusetzen.

Am Borchert-Konzept orientieren

Dieses Ziel werde mit dem geplanten Gesetzentwurf nicht erreicht, so Schulz. In diesem Zusammenhang wies er AbL-Vorsitzende auf ein bereits im Oktober veröffentlichtes Positionspapier hin. Darin fordert die AbL, sich beim Umbau der Tierhaltung stärker am Borchert-Konzept zu orientieren. Es biete den Landwirten klare Zielbilder, Bestandsschutz und eine langfristige wirtschaftliche Perspektive. Denn hier würden nicht nur die Umbau- sondern auch die entstehenden laufenden Kosten berücksichtigt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfe nicht hinter die Borchertpläne zurückfallen.

Das Positionspapier der AbL für eine zukunftsfähige und klimagerechte Landwirtschaft können sie hier herunterladen: